Neuigkeiten Timeline

Immobilien
Juni 5, 2026

Hotelbetreiberwechsel mit der Hotel Investments AG

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 5, 2026

Warum kommt die nächste Robotik-Revolution aus der Biologie und nicht aus dem Code

Immobilien
Juni 5, 2026

Hotel Investments AG sucht Hotel in Berlin zur Übernahme

Medien, Kommunikation
Juni 5, 2026

„Aus Fremden werden Freunde“ steigt in die Spiegel-Bestsellerliste ein

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 5, 2026

eventbook.com und eventlocations.com erneut als „Deutschlands Beste Online-Portale 2026“ ausgezeichnet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 5, 2026

Frank Hoffmann Immobilien erweitert Standortnetz um neue Filiale in Pinneberg

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 5, 2026

Software-Neuheit: Wie Fertigung und Digital Twins zusammenwachsen

Umwelt, Energie
Juni 5, 2026

Neue Marktübersicht für digitale Tools der kommunalen Wärmewende veröffentlicht

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 5, 2026

NextMedia 360 und Vollblutconsulting kooperieren

IT, NewMedia, Software
Juni 5, 2026

Reply und das Europäische Institut für Onkologie (IEO) entwickeln spezialisierte KI-Sprachmodelle für die Krebsmedizin

Handel, Dienstleistungen
Juni 5, 2026

Wechsel an der Spitze: SHK-Großhändler REISSER setzt auf fünfte Generation

Sport, Events
Juni 5, 2026

WM schauen in den USA – aber richtig günstig

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 5, 2026

Überkreuz-Nierenspende: Neue Chancen für Betroffene

Allgemein
Juni 5, 2026

„Ohne Abzocke zum Erfolg“: Online-Kongress setzt auf echt statt laut

Kennzeichnungspflicht entgeltlicher Beiträge in deutschen Printmedien- Presserecht

Kennzeichnungspflicht entgeltlicher Beiträge in deutschen Printmedien- Presserecht

Kennzeichnungspflicht entgeltlicher Beiträge in deutschen Printmedien- Presserecht

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Presserecht.html Deutschen Printmedien wird vorgeschrieben, gesponserte Beiträge durch die Bezeichnung „Anzeige“ deutlich zu machen. Diese Vorschrift verstößt nicht gegen Unionsrecht.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In seinem Urteil (Az.: C-391/12) machte der Europäische Gerichtshof (EuGH) deutlich, dass aufgrund fehlender unionsrechtlicher Vorschriften für den Bereich der Printmedien die einzelnen Mitgliedsstaaten Regelungen bezüglich der Kennzeichnungspflicht treffen können. Dem Urteil lag ein Rechtsstreit zugrunde, in welchem eine deutsche Zeitung ein Verbot der Veröffentlichung entgeltlicher Beiträge einer konkurrierenden Zeitung ohne die Kennzeichnung „Anzeige“ anstrebte. Die Beklagte soll wohl zwei Artikel veröffentlicht haben, die durch mehrere Unternehmen gesponsert wurden. Den Texten soll zwar ein „Sponsored by“ hinzugefügt worden sein, allerdings verlange das Landespressegesetz, dass derartige Beiträge mit dem Zusatz „Anzeige“ gekennzeichnet sind.

Daraufhin habe der Bundesgerichtshof (BGH) sich wohl an den EuGH gewandt, um durch diesen eine Überprüfung der Vereinbarkeit der nationalen Regelung im Presse- und Mediengesetz mit der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken durchführen zu lassen. In solch einem Fall, so die Richter des EuGH, finde die Richtlinie keine Anwendung, da hiermit nicht der Schutz des Mitbewerbers eines Presseverlegers, wenn dieser gesponserte Beiträge nicht mit dem Begriff „Anzeige“ kenntlich mache, bezweckt werde. Daher gäbe es keine Kollision des Unionsrechts und der nationalen Vorschrift.

Dem Urteil ist somit zu entnehmen, dass Mitgliedsstatten die Befugnis zu Teil wird, Regelungen bezüglich der Kennzeichnung gesponserter Texte zu treffen. Prinzipiell trifft Presseverleger in Deutschland auch zukünftig die Pflicht solche Artikel mit dem Zusatz „Anzeige“ zu versehen. Davon unberührt bleiben solche Veröffentlichungen, bei denen die Anordnung und Gestaltung zweifelsfrei erkennen lassen, dass es sich um eine Anzeige handelt.

Das Presserecht ist eine komplexe Materie und erhält durch verschiedene Gesetze, u.a. die Landespressegesetze und das Telemediengesetz, seinen rechtlichen Rahmen. Auch wenn das Grundgesetz die Pressefreiheit in Art. 5 GG schützt, können Rechte Dritter einer uneingeschränkten Berichterstattung entgegenstehen. Eine Abwägung zwischen den betroffenen Interessen sollte ein im Medienrecht versierter Rechtsanwalt vornehmen.

Er kann auch bei der Durchsetzung von Persönlichkeits-, Namens- oder Bildrechten behilflich sein. Neben den einschlägigen nationalen Gesetzen müssen auch europarechtliche Vorschriften beachtet werden. Ein Verstoß gegen ein geschütztes Rechtsgut kann weitreichende Folge haben und kann durch die Einholung rechtlichen Rats vermieden werden.

http://www.grprainer.com/Presserecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 19 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert