Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

Keine spezielleren Urheberrechtsvoraussetzungen bei Werken angewandter Kunst – Urheberrecht

Keine spezielleren Urheberrechtsvoraussetzungen bei Werken angewandter Kunst – Urheberrecht

Keine spezielleren Urheberrechtsvoraussetzungen bei Werken angewandter Kunst - Urheberrecht

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Urheberrecht.html Bei Werken angewandter Kunst sind bezüglich des Urheberrechtsschutzes keine spezielleren oder höheren Anforderungen zu stellen als an den Schutz von Werken zweckfreier Kunst.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In seinem Urteil vom 13.11.2013 (Az.: I ZR 143/12) beschäftigte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Thematik der speziellen Urheberrechtsvoraussetzungen von angewandter Kunst. Zu klären war, ob überhaupt diesbezügliche spezielle Voraussetzungen des Urheberrechts bestehen. In dem konkreten Fall soll eine Spielwarendesignerin geklagt haben, um für ihr entworfenes Werk eine weitere Zahlung zu erhalten, die über die vereinbarte und bereits gezahlte Vergütung hinausging. Begründet haben soll sie dies mit dem großen Verkaufserfolg des designten Spielzeugs. Die Klage war allerdings von den Vorinstanzen abgelehnt worden.

Grundlegend für die Entscheidung sei wohl die bisherige Rechtsprechung des BGH, wonach für Werke der angewandten Kunst, wenn für sie Geschmacksmusterschutz erlangt werden kann, besondere Anforderungen für einen urheberrechtlichen Schutz erfüllt werden müssen. In dem konkreten Fall würden die entworfenen Spielsachen diese Voraussetzungen allerdings nicht erfüllen. Auf die Revision der Klägerin hob der BGH das Urteil auf. Die zuvor vertretene Meinung des BGH könne kein Bestand mehr haben, da sich durch die Reform des Geschmacksmusterrechts im Jahr 2004 die Voraussetzungen geändert haben.

Den neuen Regelungen zu Folge werden für den Geschmackmusterschutz keine bestimmte Gestaltungshöhe mehr verlangt, sondern nur die Unterschiedlichkeit des Musters. Ferner können Geschmackmusterschutz und Urheberrechtsschutz nebeneinander bestehen. Aus diesen Gründen sei eine Rechtfertigung höhere Anforderungen an den Urheberrechtsschutz für Werke angewandter Kunst nicht möglich.

Eine Einschränkung fügten die Richter jedoch an. Denn ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung stehe der Klägerin erst nach dem Inkrafttreten des Geschmacksmusterreformgesetzes zu. Die Verwertung der Entwürfe vor dem 01.06.2004 durch die Beklagte müsse nicht gesondert vergütet werden, da die Beklagte auf die bis dahin gültige Rechtsprechung des BGH vertrauen durfte. Nun muss das Berufungsgericht prüfen, ob die von der Klägerin designten Spielwaren den einfachen Voraussetzungen des Urheberrechtsschutzes genügen.

Das Urheberrecht ist eine sehr komplexe Materie. Daher sollte die Prüfung von Urheberrechten einem versierten Rechtsanwalt überlassen werden. Insbesondere die Verknüpfung mit anderen Rechtsgebieten, wie beispielsweise Filmrecht, Markenrecht oder Fotorecht, kann zu Problemen führen. Mit der Hilfe eines Anwalts lassen sich die eigenen Ansprüche geltend machen und Verletzungen abwenden.

http://www.grprainer.com/Urheberrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 16 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert