Categories: Allgemein

Keine Herausgabepflicht des Arbeitnehmers für beim Wettbewerber bezogenes Gehalt

Keine Herausgabepflicht des Arbeitnehmers für beim Wettbewerber bezogenes Gehalt

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in seinem Urteil zum Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots geäußert.

GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In seiner Entscheidung vom 17.10.2012 (Az.: 10 AZR 809/11) betonte das BAG, dass ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet sei, ein mit dem Wettbewerber vereinbartes Festgehalt an den ehemaligen Arbeitgeber wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots herauszugeben. Dies ist insbesondere in Fällen von Wichtigkeit, in denen der Arbeitnehmer von seinem ehemaligen Arbeitgeber nach einer Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freigestellt wird und während dieser Freistellungszeit ein Arbeitsverhältnis bei einem Wettbewerber aufnimmt.

Eine Arbeitgeberin hatte geklagt, da sie der Auffassung war, dass der Arbeitnehmer aufgrund einer Verletzung des Wettbewerbsverbotes dazu verpflichtet sei, die beim Wettbewerber bezogene Vergütung herauszugeben. Hilfsweise wollte sie die beim Wettbewerber bezogene Vergütung auf die ihr gegenüber von Arbeitnehmerseite geltend gemachten Ansprüche angerechnet haben.

Die Klage war in den Vorinstanzen bereits abgewiesen worden. Auch die Revision der Klägerin vor dem Bundesarbeitsgericht blieb nun ohne Erfolg. Das BAG führte in seiner Entscheidung aus, dass der Arbeitnehmer nicht verpflichtet sei, ein mit dem Wettbewerber vereinbartes Festgehalt an die Arbeitgeberin herauszugeben. Hierfür wäre ein „Geschäft“ im Sinne des HGB erforderlich. Hingegen sei der Abschluss des Arbeitsvertrages mit dem Wettbewerber nicht als ein solches „Geschäft“ zu werten.

Neben Detailwissen im Arbeitsrecht sind Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen gefragt. Die meisten Fehler im Arbeitsrecht passieren bei Abmahnung und Kündigung. Zunächst kommt es auf den richtigen Rechtsanwalt an. Im Kündigungsschutzprozess entscheidet die richtige Prozessstrategie.

Die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber kann zwar unter Umständen bei Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses unter Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot gegen Treu und Glauben verstoßen. Diese Möglichkeit soll durch das BAG in seiner Entscheidung jedoch ausgeschlossen worden sein, da ein solcher Verstoß von der Klägerin nicht ausreichend dargelegt worden sei.

Im Falle einer Kündigung sollten Sie sich umgehend von einem Anwalt beraten lassen. Im Arbeitsrecht müssen Sie mit kurzen Fristen rechnen.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Share
Published by
Hasselwander-PR

Recent Posts

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

niteflite (https://www.niteflite.de/) hat das aktuelle ISO 27001 Audit erneut erfolgreich bestanden. Damit bestätigt die DEKRA…

9 Minuten ago

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Neues Boutique-Hotel-Konzept im Hotel Sansibar - Hotel Green Ocean Zanzibar: Organic Tropical Design, mediterrane Erdästhetik…

10 Minuten ago

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Seit Anfang Juli liefert das Thurgauer Startup in 13 europäische Länder. Zielgruppe sind Menschen, die…

11 Minuten ago

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

„Entrissen – Alles holt dich wieder ein“ von Winfried Lobe erschienen Die Deutsche Literaturgesellschaft freut sich, die…

28 Minuten ago

Neue Social Media API vereinfacht Multi-Network Publishing über einheitliche Schnittstelle

Entwickler profitieren von einer einheitlichen Social-Media-API für zentrales Social-Media-Publishing in Anwendungen und Tools Blog2Social Social…

28 Minuten ago

NETZWERKEN IST TOT. UND LINKEDIN WIRD UNS AUCH NICHT RETTEN.

Warum Deutschland nicht zu wenig Kontakte hat, sondern die falschen Menschen zu spät zusammenbringt –…

46 Minuten ago