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Keine Behinderung der Justiz: Shincheonji hat Quarantäne-Maßnahmen korrekt ausgeführt

Gerichtsverhandlungen wegen Behinderung von Quarantäne-Maßnahmen: weitere neun Leitende von Shincheonji in allen Anklagepunkten freigesprochen

Keine Behinderung der Justiz: Shincheonji hat Quarantäne-Maßnahmen korrekt ausgeführt

Shincheonji vom Gericht in allen Anklagepunkte bezüglich Corona freigesprochen

Am 17. Februar 2021 sprach das Bezirksgericht von Suwon neun weitere Leitende von Shincheonji in allen Anklagepunkten von dem Vorwurf, gegen Artikel 18 des Gesetzes zur Bekämpfung und Vorbeugung von Infektionskrankheiten verstoßen und damit die Arbeit der Behörden behindert zu haben, frei.
Das Gericht folgte damit den Urteilen der anderen Richter, die zuvor den Vorsitzenden Lee Man-Hee und Leitende der Daegu-Kirche, die von den Behörden unter denselben Vorwürfen angeklagt worden waren, freigesprochen hatten.
Die Entscheidung begründete Richter Lee Hye-rin damit, dass die angewandte Methode zur Einforderung der Mitgliederdaten nicht nach der Durchsetzungsverordnung für epidemiologische Untersuchung ausgeführt wurde. Nach dieser hätten die Mitglieder selbst ihre Daten über Umfragen mitteilen müssen. Da die Quarantäne-Behörden von den Leitenden der Shincheonji-Kirche die Mitgliederlisten und damit die Daten aller ihrer Mitglieder einforderten, handelte es sich dabei um keine epidemiologische Untersuchung nach den Kriterien, die im Gesetz zur Bekämpfung und Vorbeugung von Infektionskrankheiten
festgelegt sind.
Der Richter sah keine Notwendigkeit der Listen, da die Teilnahme an Gottesdiensten und der Kontakt zwischen den Mitgliedern durch QR-Codes überprüft werden konnte. Der Richter führte weiter aus, dass vielen Mitgliedern Diskriminierung und Verfolgung drohten und wörtlich „Es ist fraglich, ob aus Bequemlichkeit der Behörden sensible personenbezogene Informationen ohne Zustimmung oder ohne Einschränkungen genommen werden dürften.“.
Die Anklage der Provinz Gyeonggi-do wegen Behinderung der Justiz wurde auch abgewiesen, da der Gouverneur von Gyeonggi-do keine Berechtigungen besitzt, eine epidemiologische Untersuchung anzufragen oder in die Wege zu leiten. Diese obliegt nur dem Minister für Gesundheit und Soziales und dem Leiter des Zentrums für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten.
Die Shincheonji Kirche Jesu begrüßte das Urteil und gab an „weiterhin und unabhängig von den Ergebnissen der Prozesse ihr Bestes zu tun, die neuartige Coronavirus-Ausbreitung (Corona 19) zu bekämpfen und sich zu bemühen, das Licht und Salz der Gesellschaft zu sein.“. Abschließend drückte die Shincheonji-Kirche Jesu ihr Bedauern aus, dass die Öffentlichkeit durch diesen Fall beunruhigt wurde.

Religionsforscher und Theologe

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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