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Kein Hinweis auf drohendes Fahrverbot als Kündigungsgrund?

Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16. August 2011 – 5 Sa 295/10 -, juris.

Verliert ein Berufskraftfahrer seine Fahrerlaubnis, ist das in der Regel Grund für eine Kündigung des Arbeitgebers, zumindest sofern die Ursache dafür im Rahmen der Verrichtung der Arbeitsleistung liegt. Eine Verfehlung während einer Privatfahrt kann dagegen anders zu beurteilen sein.

Dann ist zumeist nur eine personenbedingte ordentliche Kündigung einschlägig (von einigen Sonderfällen, wie etwa Polizeibeamten, abgesehen).

Kein Grund für eine Kündigung besteht, wenn das Fahrverbot nur für einen relativ kurzen Zeitraum gilt und der Arbeitnehmer für diesen Zeitraum seinen Urlaub in Anspruch nehmen könnte.

Der Arbeitgeber ist aber vom Arbeitnehmer frühzeitig auf ein verhängtes bzw. drohendes Fahrverbot hinzuweisen. Ein fehlender Hinweis kann als Verletzung einer Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag dann doch eine Kündigung rechtfertigen. Kein zulässiger Kündigungsgrund besteht für den Arbeitgeber in diesem Fall jedoch dann, wenn ihm trotz der verspäteten Meldung noch ausreichend Zeit bleibt, sich auf die neue Situation einzustellen (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16. August 2011 – 5 Sa 295/10 -, juris).

Fachanwaltstipp Arbeitgeber:

Droht dem angestellten Kraftfahrer ein Entzug der Fahrerlaubnis, sollten Arbeitgeber schnell ihre Optionen prüfen. Für eine Kündigung kommen verschiedene Gründe in Betracht, die aber verschiedenen formalen Anforderungen unterliegen.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer:

Arbeitnehmern, die beruflich ein Kraftfahrzeug nutzen und anders ihre Tätigkeit nicht ausüben können, sollten bei einem drohenden Entzug der Fahrerlaubnis, aber auch schon bei einem drohenden Fahrverbot unbedingt auch arbeitsrechtliche Beratung einholen. Um sich erfolgreich gegen eine Kündigung wehren zu können, kommt es entscheidend darauf an, den Arbeitgeber zur richtigen Zeit und auf die richtige Art und Weise in Kenntnis zu setzen.

8.9.2015

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 EUR zuzüglich MwSt.

Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de

Spezialseite Kündigung für Arbeitgeber: Hier finden Sie umfassende Informationen über Ihre Möglichkeiten, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Wann besteht Kündigungsschutz? Sie finden Musterkündigungen mit Ausfüllhinweise. Daneben gibt es umfassende Informationen zur Betriebsratsanhörung und ein Musterformular mit Ausfüllhinweisen. Wir stellen den Ablauf des Kündigungsschutzprozesses dar und geben Beispiele für einen gelungenen Vortrag im Verfahren zu den jeweiligen Kündigungsgründen. Des Weiteren können Sie auf ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für die von Ihnen vorbereitete Kündigung zum Preis von 250 EUR zuzüglich MwSt.

Das alles hier: www.arbeitgeberanwalt-kuendigung.de

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