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Kein Getrenntleben bei einer Bedarfsgemeinschaft

Berlin (DAV). Eine Scheidung setzt ein Trennungsjahr voraus. Eine Trennung liegt jedoch nicht vor, wenn beide Eheleute in einer Bedarfsgemeinschaft Hartz IV-Leistungen beziehen, entschied das Kammergericht Berlin am 30. April 2012 (AZ: 17 WF 10/12). Das teilt die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit.

Das Paar lebte in einer Bedarfsgemeinschaft und bezog gemeinsam Hartz IV-Leistungen. Als es sich scheiden lassen wollte, stellte das Gericht fest, dass dies nicht möglich sei, da das Paar kein Trennungsjahr absolviert habe.

Getrenntleben setze voraus, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr bestände und die eheliche Lebensgemeinschaft von mindestens einem abgelehnt werde. Zwar könne man auch in einer Wohnung getrennt leben. Dies setze aber eher Verhältnisse einer Wohngemeinschaft voraus – also lediglich die gemeinsame Nutzung von Küche und Bad. Das Paar bezog jedoch Hartz IV-Leistungen in einer Bedarfsgemeinschaft. Eine solche setze voraus, dass man gegenseitig Verantwortung übernehme und für einander einstehe. Eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des Sozialrechts schließe ein Getrenntleben aus. Die Scheidung müsse demnach warten.

Informationen: familienanwaelte-dav.de
Unterhaltsforum: unterhaltsforum.de

Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand – in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
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Kontakt:
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Swen Walentowski
Littenstraße 11
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030 726152-129
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http://www.familienanwaelte-dav.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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