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Kein Geld verschenken

Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen

Kein Geld verschenken

txn. Kinder im Kindergarten, in Ganztagsschulen oder bei der Tagesmutter unterzubringen, geht mitunter ziemlich ins Geld – denn nicht jede Stadt bzw. Gemeinde stellt kostenfreie Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung. Laut einer Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSW) kann ein Kindergartenplatz ganztägig je nach Einkommen zwischen null und knapp 4.000 Euro im Jahr kosten. Um hier für etwas mehr Gerechtigkeit zu sorgen, bietet der Staat seit 2012 die Möglichkeit, Betreuungskosten in der Steuererklärung stets als Sonderausgaben geltend zu machen – und zwar ab dem ersten Euro.

Laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können zwei Drittel der Kosten – bis maximal 6.000 Euro – für die Unterbringung der Kinder angesetzt werden. Wer also 3.000 Euro ausgegeben hat, kann davon 2.000 Euro steuerlich geltend machen. Allerdings unterscheidet der Gesetzgeber zwischen berufstätigen und nicht berufstätigen Elternteilen. Gehen beide Elternteile oder beispielsweise eine alleinerziehende Mutter einer Beschäftigung nach, gilt für sie die Zwei-Drittel-Regelung bis zum 14. Lebensjahr des Kindes. Dabei sind alle Arten der Kinderbetreuung gleichberechtigt – der Hort, die Tagesmutter und auch die Fürsorge durch Familienangehörige – sofern ein entsprechender Vertrag vorliegt. Allerdings dürfen nur reine Betreuungskosten geltend gemacht werden, die Verpflegung gehört nicht zur steuerlich absetzbaren Summe.

Eltern mit nur einem berufstätigen Partner oder ein nicht berufstätiger Alleinerziehender können die Kosten lediglich bis zum 6. Lebensjahr des Kindes geltend machen. Es gibt aber eine Lücke: Wenn das Kind zu Hause im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen betreut wird, lassen sich die Kosten hierfür ebenfalls bis zum 14. Lebensjahr steuerlich anrechnen. Wichtig ist, dass alle Ausgaben gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden können. Verträge und Kontoauszüge dienen hier als Beleg, daher sind regelmäßige Überweisungen unabdingbar.

Was viele nicht wissen: Alleinerziehende mit geringem Einkommen, gering verdienende Paare und Auszubildende können bis zu einer bestimmten Erwerbsgrenze beim zuständigen Sozial- und Jugendamt einen Antrag auf Übernahme bzw. auf Bezuschussung der Betreuungskosten stellen. „Und es lohnt sich auch mit dem Arbeitgeber das Gespräch zu suchen, welche Möglichkeiten der Unterstützung es gibt. Denn in Zeiten steigenden Fachkräftemangels sind immer mehr Unternehmen bereit, bei der Kinderbetreuung zu helfen“, so Petra Timm, Unternehmenssprecherin beim Personaldienstleister Randstad Deutschland.
Insgesamt kommt diese gesetzliche Neuordnung nicht nur den Familien mit Kindern zu gute auch der Arbeitsmarkt verändert sich positiv. So werden der private Haushalt und die Familie als Arbeitgeber sowie die Nachfrage nach Betreuungsdienstleistungen gestärkt. Das ist ein wichtiger Schritt für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und schafft Arbeitsplätze.

Randstad – Die Nummer 1 in Deutschland.
Mit durchschnittlich rund 68.000 Mitarbeitern und 500 Niederlassungen in rund 300 Städten ist Randstad der führende Personaldienstleister in Deutschland. Beschäftigt und gesucht werden Mitarbeiter mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen, vom Industriemechaniker über Buchhalter und kaufmännische Mitarbeiter bis hin zu Ingenieuren oder IT-Spezialisten. Während der wechselnden Einsätze in Kundenunternehmen sammeln die Arbeitnehmer von Randstad wertvolle Praxiserfahrungen und lernen verschiedene Unternehmen, Aufgabengebiete und Kollegen kennen. Für viele ist die Beschäftigung bei Randstad auch ein Sprungbrett in den Traumjob: Im Schnitt werden rund 30 Prozent der überbetrieblichen Mitarbeiter vom Kundenunternehmen übernommen.

Kontakt:
Randstad Deutschland
Helene Schmidt
Helfmann-Park 8
65760 Eschborn
06196 4081701
Helene.Schmidt@de.randstad.com
http://randstad.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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