Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

Kapitaleinkünfte: Verlustausgleich zwischen Ehegatten jetzt erlaubt

Kapitaleinkünfte: Verlustausgleich zwischen Ehegatten jetzt erlaubt

Ehegatten können sich über die neue Gesetzeslage freuen (Bildquelle: kalim/stock.adobe.com)

Die Ehe ist in Deutschland durch das Grundgesetz geschützt. Damit verbunden sind auch Steuervorteile. Als Ehepaar kann man sich zusammen veranlagen lassen und so weniger Steuern zahlen. Jedoch hat das Einkommensteuergesetz Lücken. Beispielsweise gab es bisher keine gesetzliche Grundlage für eine Verrechnung von Verlusten und Gewinnen aus Kapitaleinkünften zwischen Ehegatten. Die Einkünfte aus Aktien oder Wertpapieren der einzelnen Ehegatten wurden jeweils getrennt ermittelt und mit deren Kapitalerträgen verrechnet. Das Jahressteuergesetz 2022 hat hier nun eingegriffen und Klarheit für Eheleute geschaffen.

Bisherige Ausnahme: gemeinsamer Freistellungsauftrag bei einer Bank

Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaften, die zur Zusammenveranlagung berechtigt und bei ein und derselben Bank Kunden sind, konnten bereits seit dem Jahr 2010 mit einem gemeinsamen Freistellungsauftrag eine Verlustverrechnung zum Jahresende erreichen. In diesem Fall haben die Geldinstitute die Gewinne und Verluste über alle dort einzeln oder gemeinschaftlich geführten Konten und Depots automatisch zwischen Ehegatten verrechnet.

Nicht möglich war jedoch ein nachträglicher Verlustausgleich im Zuge der Steuererklärung, wenn kein gemeinsamer Freistellungsauftrag vorliegt oder die Depots bei verschiedenen Geldinstituten unterhalten werden. Hatte der eine Ehegatte auf seine Gewinne Abgeltungssteuer abführen müssen, so konnte diese nicht durch die Verluste des anderen Ehegatten gesenkt oder ausgeglichen werden. Dafür fehlte die gesetzliche Grundlage, wie der Bundesfinanzhof im November 2021 feststellte.

Die Ergänzung im Einkommensteuergesetz macht es möglich

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde dieses Manko behoben. Die ehegattenübergreifende Verlustverrechnung von Kapitaleinkünften derselben Art ist nicht erst ab dem Steuerjahr 2023, sondern schon für das Veranlagungsjahr 2022 rückwirkend möglich. Gesetzesgrundlage bildet die Ergänzung des § 20 Abs. 6 Satz 3 im Einkommensteuergesetz. Damit dies in der Praxis umgesetzt werden kann, benötigen Ehegatten, die eigene Depots führen, eine Jahressteuerbescheinigung von ihrer Depotbank. Die auf dieser Bescheinigung aufgeführten nicht ausgeglichenen Verluste können ab sofort im Rahmen der Einkommensteuererklärung finanztechnisch festgestellt und mit positiven Erträgen des Ehepartners steuersparend verrechnet werden. „Dies kann zu einer Gutschrift führen, wenn zuvor vom Geldinstitut Kapitalertragsteuer, Kirchensteuer und Soli für die Gewinne eines Ehepartners eingezogen wurden“, erklärt Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern.

www.lohi.de/steuertipps (http://www.lohi.de/steuertipps.html)

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Firmenkontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Tobias Gerauer
Riesstr. 17
80992 München
089 27813178
www.lohi.de

Pressekontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 5040147
www.lohi.de

(Visited 17 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert