Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

Jugend- & Auszubildendenvertretung im Betrieb – Wählbarkeit, Aufgaben und Rechte

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung in Betrieben oder Behörden dient der Vertretung von Jugendlichen unter 18 Jahren sowie von Personen unter 25 Jahren, die sich in der Berufsausbildung befinden. Zu den Voraussetzungen für die Wählbarkeit dieser Vertretung sowie deren Aufgaben und Rechten ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.

Wählbarkeit:

Grundlegende Voraussetzungen für die Wählbarkeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist das Bestehen eines Betriebsrates. Wählbar ist jeder Arbeitnehmer, der das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unabhängig davon, ob er sich in der Berufsausübung befindet. Allerdings darf er nicht gleichzeitig Mitglied im Betriebsrat sein.
Wahlberechtigt ist die genannte Personengruppe von Jugendlichen unter 18 Jahren und zur Berufsausbildung angestellten Personen unter 25 Jahren. Zu letzterer gehören Auszubildende, Praktikanten und Werkstudenten.

Die Amtszeit der JAV beträgt regelmäßig zwei Jahre, folglich findet die Wahl auch alle zwei Jahre statt.

Aufgaben:

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung kümmert sich in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat darum, dass die Rechte und Interessen der Auszubildenden gewahrt werden. Sie kann dabei als Vermittlungsorgan zwischen Auszubildenden und Betriebsrat fungieren, indem sie deren Anregungen und Probleme an letzteren weiterleitet.
Die gewählten Vertreter werden für ihre Tätigkeit allerdings nicht gesondert vergütet, sondern erhalten ihr normales Entgelt.

Rechte:

Zu den Rechten der JAV gehört ein Recht auf Teilnahme an Betriebsratssitzungen sowie auf Durchführung von Versammlungen, Sitzungen und Sprechstunden. Die Vertreter können zudem, soweit zur Erfüllung ihrer mitgliedschaftlichen Aufgaben erforderlich, von der Arbeit befreit werden, ohne dass dadurch das Arbeitsentgelt gemindert werden darf. Für Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit kann möglichweise Freizeitausgleich und Entgeltausgleich verlangt werden.
Es besteht zudem das Recht auf Teilnahme an Schulungen, die zur Vermittlung von wesentlichen Kenntnissen erforderlich sind. Dem Betriebsrat obliegt dabei die Entscheidung, wann und für wie lange diese durchgeführt werden.

Wichtig ist schließlich noch, dass den Auszubildendenvertretern nur bei Vorliegen von Umständen gekündigt werden kann, die den Arbeitgeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen.

7.2.2014

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel.: (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel.: (0201) 4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 17 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert