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Jetzt handeln: Neues Offshore-Gesetz darf nicht ins Leere laufen

Jetzt handeln: Neues Offshore-Gesetz darf nicht ins Leere laufen

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Berlin, 30.11.2012. Mit dem gestern vom Bundestag verabschiedeten Dritten Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (EnWG-E) greift ab Anfang 2013 ein neues Netzanbindungsregime für Offshore-Windparks. Damit ist ein entscheidender Meilenstein in der Fortentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Bau der Stromnetze in Nord- und Ostsee erreicht. „Wir begrüßen das vom Bundestag verabschiedete Gesetz, da es die Möglichkeit bietet, den bisherigen Defiziten bei der Netzanbindung von Offshore-Windparks und den daraus resultierenden Schwierigkeiten mit einem Gesamtansatz zu begegnen. Wir setzen nun auf eine zügige Zustimmung durch den Bundesrat noch im Dezember 2012“, so Jörg Kuhbier, Vorstandsvorsitzender der Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE.

Vollständig unklar ist allerdings weiterhin die Finanzierung der anstehenden Netzausbaumaßnahmen. „Ohne eine schnelle Lösung des Finanzierungsproblems von TenneT droht jede gesetzliche Regelung ins Leere zu laufen“, mahnt Jörg Kuhbier. „Aus Sicht der Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE ist ein temporäres Engagement der KfW bei der Finanzierung der nächsten drei bis vier Offshore-Netzanbindungssysteme zwingend erforderlich“, so Kuhbier weiter. Wenn der Übertragungsnetzbetreiber mit der Unterschrift des Bundespräsidenten unter das Gesetz nicht die längst fälligen anstehenden Netzanschlüsse beauftragt, müsse die Bundesregierung handeln. Mittel- und langfristig bedarf es einer leistungsfähigen Organisationsstruktur, die die anstehenden Investitionen an Land und auf See technisch und finanziell sicherstellen kann.

Zukünftig ist die Frage entscheidend, was ein Offshore-Netz leisten muss. Aus Sicht der Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE ist die Vermaschung der Netzanbindungen untereinander dringend erforderlich, um die volkswirtschaftlichen Risiken zu minimieren und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Nur so kann eine maximale Flexibilität und Effizienz bei der Nutzung der Netze erreicht werden. Gleichzeitig müssen bei der Umsetzung des Gesetzes alle Instrumente genutzt werden, um die Belastung des Verbrauchers kurzfristig möglichst gering zu halten und ihn auf Dauer nach Möglichkeit überhaupt nicht zu belasten.

Die Debatte um die Netzanbindungsproblematik ist seit Ende 2011 das dominierende Thema der deutschen Offshore-Branche. Die ungeklärten Fragen rund um die Verzögerung bei der Netzanbindung sowie die Finanzierungsschwierigkeiten des für die Nordsee zuständigen Netzbetreibers TenneT haben für große Unsicherheit in der Branche, insbesondere bei den Betreibern von Offshore-Windparks, Herstellern, Zulieferern und bei Investoren geführt.

Die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE hat sich seit Beginn 2012 massiv für konstruktive Lösungen der Anbindungsproblematik eingesetzt. Neben der Klärung der Haftungsfrage bei möglichen Verzögerungen und Netzunterbrechungen war für die Stiftung von zentraler Bedeutung, die Risiken aus dem Netzausbau und -betrieb zu minimieren und die geeigneten Maßnahmen, wie zum Beispiel Realisierungsfahrpläne und Schadensminderungsstrategien im Gesetz zu verankern. „Mit dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf und mit dem Offshore-Netzentwicklungsplan stehen den beteiligten Akteuren nun sämtliche Werkzeuge zur Verfügung, um das aktuelle Risiko für die Verbraucher von einer Milliarde Euro auf 500 Millionen Euro zu halbieren“, so Jörg Kuhbier.

Entscheidend ist nun, wie diese Instrumente durch die unterschiedlichen Akteure, eingesetzt werden. „Alle Beteiligten, insbesondere die Bundesnetzagentur, Übertragungsnetz- und Windparkbetreiber müssen dasselbe Ziel verfolgen und die Energiegewinnung aus Offshore-Wind als ein gemeinsames Projekt verstehen“, sagt Jörg Kuhbier. „Dies gilt insbesondere für die Überführung vom alten in das neue Netzanbindungssystem. Alle Akteure müssen jetzt geschlossen handeln, damit die gesetzlichen Richtlinien greifen können“. Die Chronologie zur energiepolitischen Debatte zum Thema Offshore-Netzanbindung finden Sie unter www.offshore-stiftung.de im Menübereich „Aktuelles“. Eine chronologische Darstellung der energiepolitischen Entwicklung zur Offshore-Netzanbindung finden Sie unter dem Menüpunkt „Offshore-Netzanbindung“.

Über die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE

Die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE hat sich als eine überparteiliche, überregionale und unabhängige Einrichtung zur Unterstützung der Windenergie auf See in Deutschland und Europa etabliert. Sie ist Kommunikationsplattform für Akteure aus Politik, Wirtschaft und Forschung, dient dem Wissensaustausch und ist Ideengeberin. Gleichzeitig bündelt sie die verschiedenen Interessen und dient als Sprachrohr gegenüber Politik, Öffentlichkeit, Wirtschaft und Wissenschaft (www.offshore-stiftung.de).

Kontakt:
Pressebüro Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE
Katja Weinhold
Schiffbauerdamm 19
10117 Berlin
+49 30 39794406
presse@offshore-stiftung.de
http://www.offshore-stiftung.com

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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