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Ist Holzsammeln im Wald erlaubt? – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Experten der ERGO Group informieren

Ist Holzsammeln im Wald erlaubt? - Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Wer im Wald Holzsammeln möchte, sollte sich vorab über die Regeln in seinem Bundesland informieren. (Bildquelle: ERGO Group)

Harald W. aus Neubrandenburg:
Wegen der steigenden Energiekosten möchte ich im Winter mehr mit meinem Kamin heizen. Aber auch das Holz im Baumarkt ist teuer. Darf ich alternativ einfach Holz im Wald sammeln?

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Ob das Holzsammeln im Wald erlaubt ist, legen die Landeswaldgesetze der einzelnen Bundesländer beziehungsweise in Bayern die Leseholzverordnung fest. In den meisten Bundesländern ist das Holzsammeln ohne Genehmigung verboten. Ausnahmen sind aber zum Beispiel Bayern und Mecklenburg-Vorpommern. Dort dürfen Waldbesucher geringe Mengen auf dem Boden liegender Äste mit maximal zehn Zentimetern Durchmesser oder auch Rinden für den Eigenbedarf mitnehmen. Eine Genehmigung für das Holzsammeln im Wald, oft auch Holzsammelschein genannt, ist in den meisten Bundesländern beim zuständigen Forstamt oder der Gemeinde zu beantragen. Sie ist zwischen einem Monat und einem Jahr gültig und kostet zwischen fünf und 30 Euro. Auch hier ist allerdings meist eine bestimmte Holzmenge festgelegt, die nicht überschritten werden darf und beim Förster oder der Gemeinde zu bezahlen ist. Nachts sammeln sowie Äste abschneiden ist übrigens tabu. Außerdem wichtig zu wissen: Die Ausstellung von Holzsammelscheinen kann einige Zeit dauern, da ihre Anzahl begrenzt ist. Holzsammler sollten sich daher frühzeitig um die Beantragung kümmern. Wer ohne Sammelschein Brennmaterial mitnimmt, muss je nach Bundesland mit einem hohen Bußgeld oder sogar einer Anzeige wegen Diebstahls rechnen. Holzsammler sollten sich daher vorab über die geltenden Regelungen informieren. In Privatwäldern ist die Erlaubnis des Eigentümers einzuholen.
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Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

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Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in rund 26 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management AG vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. Über 37.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2021 nahm ERGO über 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Netto-Versicherungsleistungen in Höhe von rund 17 Milliarden Euro.
ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.

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ERGO-Platz 2
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0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
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