Categories: Allgemein

Internet ersetzt nicht die Fachzeitschrift für den Betriebsrat

„Arbeitsrecht im Betrieb“ trennt die Spreu vom Weizen

(Frankfurt). – Der Zugriff auf Informationen im Internet ersetzt nicht die Fachzeitschrift für den Betriebsrat. So nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Beschluss vom 19.3.2014 (7 ABN 91/13). Danach muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ zur Verfügung stellen. Nur die Zeitschrift biete – so die Richter – einen „strukturierten Zugang“ zu arbeitsrechtlichen Informationen und sei damit für die Betriebsratsarbeit erforderlich. Das Internet hingegen berge die Gefahr von Zufallsfunden.
Zwar wächst dem Internet als Informationsquelle eine immer stärkere Bedeutung zu. Dies gilt in besonderem Maße für tagesaktuelle Nachrichten. Dennoch behalten Fachmedien, deren Inhalte redaktionell bearbeitet sind, eine wichtige Funktion. Denn gerade Nichtjuristen – so die Richter im zugrundeliegenden LAG-Urteil vom 25.9.2013 (4 TaBV 3/13) – seien nicht in der Lage, aus den im Internet ermittelten Ergebnissen die Spreu vom Weizen zu trennen.
Für eine Aufbereitung und Behandlung der Rechtsfragen, so die Richter des LAG weiter, sei der Betriebsrat daher auf eine Zeitschrift angewiesen, die seinen Verständnismöglichkeiten gerecht würde. Die Richter des Bundesarbeitsgerichts folgen dieser Argumentation des Landesarbeitsgerichts in vollem Umfang.
Es folgt daraus: Die Fachzeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ ist ein erforderliches Sachmittel nach § 40 Abs. 2 BetrVG. Dem steht auch der Jahres-Abo-Preis nicht entgegen. Der Arbeitgeber kann den Betriebsrat auch nicht darauf verweisen, dass die Personalabteilung auf einen Zeitschriftenbezug verzichtet.
„Arbeitsrecht im Betrieb“ ist die bundesweit führende Fachzeitschrift für Betriebsratsmitglieder und berichtet elf Mal jährlich über die Grundlagen der Betriebsratsarbeit und die wichtigsten Urteile der Arbeitsgerichte. Die Fachzeitschrift, einschließlich Online-Version www.aib-web.de , Online-Archiv und Rechtsprechungs-Newsletter, erscheint seit 1980 im Bund-Verlag.

Zeitschriften sowie Probeabonnements können bestellt werden beim Leserservice unter Tel: 069/79 50 10 – 96 oder Fax: 069/79 50 10 – 12 oder unter www.bund-verlag.de. Das Einzel-heft kostet 14,- EUR; das Inlands-Abo 142,20 EUR (jeweils inkl. Versand).

Fachverlag für Arbeits- und Sozialrecht

Bund-Verlag GmbH
Christof Herrmann
Heddernheimer Landstr. 144
60439 Frankfurt
069 79501049
christof.herrmann@bund-verlag.de
http://www.bund-verlag.de

ServiceCenter Herrmann GmbH
Christof Herrmann
Oppenhoffallee 115
52066 Aachen
0241 99763411
info@sc-herrmann.de
http://www.bund-verlag.de

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Share
Published by
Hasselwander-PR

Recent Posts

ARAG Recht schnell…

ARAG: Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick+++ Mittagspause im Homeoffice unfallversichert? +++ Das Hessische Landessozialgericht hat…

31 Minuten ago

AutoAlt.ai: KI-Alt-Texte für SEO und Barrierefreiheit

AutoAlt.ai erstellt per KI SEO-optimierte, WCAG-konforme Alt-Texte in 100+ Sprachen – mit Plugins für WordPress,…

1 Stunde ago

Straßentheater mitten im Leben – Sommeraktionen in Konstanz am Bodensee

Internationale Sommerakademie mit Live-Performance in Konstanz Strassenaktion in Konstanz„Das Theater ist die Kunst, das Leben…

2 Stunden ago

Bäume statt Beton im Hamburger Hafen

Verein Elbwald retten geht in die Offensive So wird der aufgeforstete Elbwald aussehenWährend die Bauherren…

2 Stunden ago

FREQUENTIS schließt Produktion von 15.000 APC-Gateways ab …

Wien (IRW-Press/21.07.2026) - * 15.000ster Air‑to‑Ground Protocol Converter (APC) für das Brand‑New Air Traffic Control…

2 Stunden ago

Darda GmbH präsentiert neuen Imagefilm

Aufwendig realisierte Filmproduktion zeigt Anwendungen, Einsatzorte und die Menschen hinter professioneller Abbruchtechnik (Bildquelle: Darda GmbH)Die…

3 Stunden ago