Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

Internet ersetzt nicht die Fachzeitschrift für den Betriebsrat

„Arbeitsrecht im Betrieb“ trennt die Spreu vom Weizen

(Frankfurt). – Der Zugriff auf Informationen im Internet ersetzt nicht die Fachzeitschrift für den Betriebsrat. So nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Beschluss vom 19.3.2014 (7 ABN 91/13). Danach muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ zur Verfügung stellen. Nur die Zeitschrift biete – so die Richter – einen „strukturierten Zugang“ zu arbeitsrechtlichen Informationen und sei damit für die Betriebsratsarbeit erforderlich. Das Internet hingegen berge die Gefahr von Zufallsfunden.
Zwar wächst dem Internet als Informationsquelle eine immer stärkere Bedeutung zu. Dies gilt in besonderem Maße für tagesaktuelle Nachrichten. Dennoch behalten Fachmedien, deren Inhalte redaktionell bearbeitet sind, eine wichtige Funktion. Denn gerade Nichtjuristen – so die Richter im zugrundeliegenden LAG-Urteil vom 25.9.2013 (4 TaBV 3/13) – seien nicht in der Lage, aus den im Internet ermittelten Ergebnissen die Spreu vom Weizen zu trennen.
Für eine Aufbereitung und Behandlung der Rechtsfragen, so die Richter des LAG weiter, sei der Betriebsrat daher auf eine Zeitschrift angewiesen, die seinen Verständnismöglichkeiten gerecht würde. Die Richter des Bundesarbeitsgerichts folgen dieser Argumentation des Landesarbeitsgerichts in vollem Umfang.
Es folgt daraus: Die Fachzeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ ist ein erforderliches Sachmittel nach § 40 Abs. 2 BetrVG. Dem steht auch der Jahres-Abo-Preis nicht entgegen. Der Arbeitgeber kann den Betriebsrat auch nicht darauf verweisen, dass die Personalabteilung auf einen Zeitschriftenbezug verzichtet.
„Arbeitsrecht im Betrieb“ ist die bundesweit führende Fachzeitschrift für Betriebsratsmitglieder und berichtet elf Mal jährlich über die Grundlagen der Betriebsratsarbeit und die wichtigsten Urteile der Arbeitsgerichte. Die Fachzeitschrift, einschließlich Online-Version www.aib-web.de , Online-Archiv und Rechtsprechungs-Newsletter, erscheint seit 1980 im Bund-Verlag.

Zeitschriften sowie Probeabonnements können bestellt werden beim Leserservice unter Tel: 069/79 50 10 – 96 oder Fax: 069/79 50 10 – 12 oder unter www.bund-verlag.de. Das Einzel-heft kostet 14,- EUR; das Inlands-Abo 142,20 EUR (jeweils inkl. Versand).

Fachverlag für Arbeits- und Sozialrecht

Bund-Verlag GmbH
Christof Herrmann
Heddernheimer Landstr. 144
60439 Frankfurt
069 79501049
christof.herrmann@bund-verlag.de
http://www.bund-verlag.de

ServiceCenter Herrmann GmbH
Christof Herrmann
Oppenhoffallee 115
52066 Aachen
0241 99763411
info@sc-herrmann.de
http://www.bund-verlag.de

(Visited 8 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert