Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

Internationales Erbrecht: Aufenthaltsort und nicht Staatsangehörigkeit des Erblassers entscheidet

Internationales Erbrecht: Aufenthaltsort und nicht Staatsangehörigkeit des Erblassers entscheidet

Internationales Erbrecht: Aufenthaltsort und nicht Staatsangehörigkeit des Erblassers entscheidet

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/internationales-erbrecht.html Bei Erbfällen mit Auslandsbezug entscheidet der gewöhnliche Aufenthaltsort des Erblassers welches nationale Erbrecht anzuwenden ist. Geregelt wird dies durch die neue EU-Erbrechtsverordnung.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Viele Deutsche haben im Alter ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt. Die Finca auf Mallorca oder das Häuschen in der Toskana wurden zu ihrem Zuhause. Der gewöhnliche Aufenthaltsort befand sich in Spanien oder Italien. Im Erbfall konnte das aber zu Streitigkeiten führen, welches nationale Erbrecht anzuwenden ist. In Deutschland und Italien war die Staatsangehörigkeit des Erblassers entscheidend, in anderen Ländern der gewöhnliche Aufenthaltsort.

Die neue EU-Erbrechtsverordnung ist am 17. August 2015 verbindlich in Kraft getreten und sorgt nun für eine einheitliche Regelung. Bei Erbfällen mit Auslandsbezug ist das Erbrecht des Landes anzuwenden, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte. Der Nachlass des deutschen Erblassers mit Lebensmittelpunkt in Spanien wird nach dem spanischen Erbrecht behandelt, für das Erbe des deutschen Erblassers in Italien gilt das italienische Erbrecht, etc..

Das kann Folgen für die Erben haben. Denn das Erbrecht ist in den Staaten ganz unterschiedlich geregelt. Das kann z.B. die gesetzliche Erbfolge, die Erbquote, die Pflichtteilsansprüche, den Erbverzicht aber auch die Gültigkeit des Testaments betreffen. Das in Deutschland beliebte Berliner Testament, in dem sich Ehegatten gegenseitig zum Alleinerben einsetzen, wird nicht in allen anderen Staaten anerkannt.

Für im Ausland lebende Deutsche bedeutet dies, dass sie ihre letztwillige Verfügung noch einmal überprüfen und möglicherweise auch anpassen sollten. Es besteht auch die Möglichkeit zu verfügen, welches Erbrecht angewendet werden soll. Beim Berliner Testament ist dabei zu beachten, dass Änderungen von beiden Ehepartner veranlasst werden müssen, da einseitige Verfügungen beim gemeinschaftlichen Testament nicht wirksam sind.

Die EU-Erbrechtsverordnung sorgt also für Klarheit, kann das Erben und Vererben aber auch schwieriger gestalten. Bei Fragen rund um das Testament oder den Erbvertrag können sich Erblasser und Erben an im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/internationales-erbrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

(Visited 18 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert