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Internationaler Steuerdatenaustausch

Internationaler Steuerdatenaustausch

Steuerberater Roland Franz

Essen – Die Regierung bestätigt den Steuerdatenaustausch mit den U.S.A., aber auch innerhalb der EU-Staaten (Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.04.2022). Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner (https://www.franz-partner.de) in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass dieses Thema nicht nur in Deutschland erheblich an Bedeutung gewonnen hat und inzwischen alle Banken/Finanzinstitute und alle Bankkunden betrifft.

Getrieben wird diese Entwicklung von dem politischen Interesse sehr vieler Staaten, grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu erschweren. Federführend waren hier die U.S.A. mit der Einführung von FATCA, die OECD hat anschließend CRS entwickelt.

FATCA – Der Foreign Account Tax Compliance Act ist ein im Jahr 2010 in Kraft getretenes US-Gesetz, das in den U.S.A. steuerpflichtige Naturalpersonen und Unternehmen mit Sitz außerhalb der U.S.A. zur Mitteilung steuererheblicher Daten, insbesondere von Auslandskonten, gegenüber den US-Steuerbehörden verpflichtet.

OECD – Die Organisation for Economic Cooperation and Development ist eine internationale Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit 38 Mitgliedstaaten, die sich der Demokratie und Marktwirtschaft verpflichtet fühlen. Die meisten Mitglieder gehören zu den Ländern mit hohem Pro-Kopf-Einkommen und gelten als entwickelte Länder.

CRS – Der Common Reporting Standard, der auf Anfrage der G20 entwickelt und am 15. Juli 2014 vom Rat der OECD genehmigt wurde, fordert die Rechtsordnungen auf, Informationen von ihren Finanzinstituten einzuholen und diese Informationen jährlich automatisch mit anderen Rechtsordnungen auszutauschen.

„Im Wesentlichen geht es darum, dass die Finanzverwaltung eines anderen Staates über die deutschen Finanzbehörden Daten zum Kunden einer deutschen Bank erhält, der einer Steuerpflicht des anderen Landes unterliegt. Dies führt zu neuen Mitwirkungs- und Meldepflichten auf Seiten der Steuerpflichtigen und der Finanzinstitute. Banken müssen Informationen von ihren Kunden einholen und gegebenenfalls an die Finanzbehörden weiterleiten. Kunden müssen insbesondere Angaben über ihren steuerlichen Status in einem anderen Land machen und dies in unterschiedlichen Formularen dokumentieren“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

Firmenkontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
kontakt@franz-partner.de
http://www.franz-partner.de

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Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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