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Insolvenz droht! Was tun?

Insolvenz droht! Was tun?

Das letzte Halbjahr stimmt nachdenklich: Die Zahl der Unternehmens- und Privat-Insolvenzen wächst. Vor allem kleine Betriebe und Solo-Selbständige leiden unter der schlechten Wirtschaftslage, den hohen Preisen und Energiekosten. Positiv sind einige Erleichterungen im Insolvenzrecht, die jetzt beschlossen wurden. Wie können betroffene Personen richtig reagieren?

Nach den Sonderregelungen der Corona-Jahre treffen die Inflation, die steigenden Zinsen und Energiekosten sowie der sich verschärfende Wettbewerb viele Unternehmen, Selbständige und Haushalte umso härter. Allein im Oktober 2022 ist die Zahl der Regelinsolvenzen in Deutschland nach dem Statistischen Bundesamt (Destatis) um 18,4% gegenüber September 2022 gestiegen. Viele Experten wie die Creditreform Wirtschaftsforschung gehen davon aus, dass in den nächsten Monaten vor allem die Privatinsolvenzen weiter zunehmen werden.

Viele öffentliche Beratungsstellen sind bereits überlastet und haben lange Vorlaufzeiten. Die öf-fentliche Beratung führen häufig Sozialpädagogen durch, deren Fokus die psychologische Beglei-tung ist. Das sehr spezifische Insolvenzrecht ist nicht ihr eigentliches Fachgebiet. Unter den pri-vatwirtschaftlichen Schuldnerberatungen gibt es eine große Bandbreite an Qualität und leider immer wieder zu wenig praktische Hilfe für zu viel Honorar.

Dazu kommt: Im – an sich schon komplexen – Rechtsgebiet der Insolvenzen gab es zuletzt einige Änderungen. So sind die Pfändungsfreibeträge erhöht, die Dauer für Privatinsolvenzen auf drei Jahre verkürzt worden.

Wie also kann ein betroffener Betrieb oder ein Privathaushalt die Chancen, die ein gut geregeltes Insolvenzverfahren durchaus bietet, nutzen?

Prozess ist eindeutig geregelt
Roger Gaufny, Anwalt für Insolvenzrecht bei Schumacher und Partner (https://schumacherundpartner.de/), berät seit über zwölf Jah-ren Unternehmen und Privatpersonen. Seine Empfehlung: Die Beratung muss lebensnah und pragmatisch im Umgang mit dem Mandanten sein, im Umgang mit Gläubigern strukturiert und transparent! Der Prozess selbst ist vom Gesetzgeber klar vorgeben, so dass sich auch der Leis-tungsumfang klar benennen lässt. Deshalb kann eine seriöse Schuldnerberatung einen genauen und festen Preis nennen.

Achtung vor Abofalle
Ein Beispiel für mögliche „Honorarfallen“: Ein außergerichtlicher Vergleich ist in vielen Fällen sinnvoll – in anderen allerdings de facto nicht durchzuführen! Wird dennoch dieser Weg be-schritten, erhält der Schuldnerberater meist sein Honorar, solange die vereinbarte Ratenzahlung des Vergleichs läuft, manches Mal mit ungewissen Zeitdauern. Insolvenzanträge schaffen hinge-gen Klarheit.

Genauer Leistungsumfang
Zum Arbeitsumfang eines seriösen Insolvenzrechtlers gehören die Kontaktaufnahme mit den Gläubigern und umfassende Abfragen von Forderungsständen, Abtretungen oder Verzichtsanzei-gen. Dazu zählen auch Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien und Schuldnerverzeichnissen, um mögliche vergessene Gläubiger zu finden. Insolvenzrechtler können Vergleichsangebote er-arbeiten und den Schuldenbereinigungsversuch (§§ 305 ff InsO) durchführen. Fruchtet dies nicht, erstellen sie eine Bescheinigung nach § 305 InsO und stellen den Insolvenzantrag.

Legal Tech hilft
Gerade durch die klar definierten Prozessschritte eignet sich das Insolvenzrecht für ein IT-gestützte juristische Beratung. Allein das strukturierte Erfassen der Situation und Gläubiger ist mit Legal Tech deutlich schneller und besser erledigt. Und es verstreichen so keine Fristen. Die Rechtsanwaltskanzlei Schumacher und Partner kann bei Rechtsfragen rund um das Insolvenz-recht eine optimale Beratung anbieten. Mit Hilfe von Legal Tech und den dadurch automatisierten Prozessen bleibt mehr Zeit für Beratung und Austausch mit dem Mandanten. Außerdem wird mit dem Einsatz neuer Technologien eine deutlich höhere und vor allem stets gleichbleibende Bera-tungsqualität erreicht.

www.schlussmitschulden.de (https://schlussmitschulden.de/)

Die wichtigsten Tipps:
– Einen seriösen Schuldnerberater und (!) Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Insolvenz-recht kontaktieren.
– Holen Sie sich ein Vergleichsangebot ein.
– Aus einer Erstberatung und der Analyse der Schuldensituation dürfen keine Ver-pflichtungen entstehen.
– Keine monatlichen Raten mit ungewisser Zeitdauer vereinbaren.
– Einen klar definierten Leistungsumfang abstimmen und festlegen.

Schumacher & Partner ist eine national und international operierende Rechtsanwaltskanzlei mit sieben Standorten im gesamten Bundesgebiet und Kooperationspartnern im In- und Ausland. Hauptsitz der Sozietät ist Düsseldorf. Aktuell arbeiten 120 Personen bei Schumacher & Partner. Neben der juristischen Beratung steht immer die wirtschaftlich sinnvolle Lösung im Vordergrund. Schumacher & Partner berät Personen und Unternehmen in allen relevanten Rechtsgebieten deutschlandweit.

Firmenkontakt
Schumacher & Partner Düsseldorf PartG mbB
Martina Otto
Speditionstraße 15
40221 Düsseldorf
+49 (0) 211 863224 0
m.otto@schumacherundpartner.de

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