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Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Position des BDS Rheinland-Pfalz & Saarland e.V. und der Allianz Hauptstadtbüro Mittelstand des BDS D

„Informationspflichten beim Tod eines Angehörigen“ – Verbraucherfrage der Woche der ERGO Direkt Versicherungen

Gut beraten von den Experten der ERGO Group

Carola L. aus Bad Hersfeld:
Wie schnell müssen Hinterbliebene beim Tod eines nahen Angehörigen dessen Versicherungen informieren? Welche Fristen gibt es?

Reinhard Hacker, Experte der ERGO Direkt Versicherungen:
Trotz Trauer ist es wichtig, dass die Hinterbliebenen nach dem Tod eines Angehörigen so schnell wie möglich die Versicherer des Verstorbenen informieren. Dabei besteht ein Unterschied zwischen personengebundenen Versicherungen wie zum Beispiel Lebensversicherungen und sachgebundenen Versicherungen. Dazu zählen die Hausrat- und die Privat-Haftpflichtversicherung. Bei letzteren ist keine Eile geboten. Hier müssen die Angehörigen lediglich entscheiden, ob sie die vorhandenen Policen auf sich übertragen und weiterführen oder kündigen wollen. Lebens-, Risikolebens-, Unfall-, und Sterbegeldversicherungen dagegen enden automatisch mit dem Tod des Versicherten. Hinterbliebene müssen diese Versicherungsgesellschaften innerhalb fester Fristen benachrichtigen. Dabei erhalten sie Informationen über das weitere Vorgehen und die benötigten Unterlagen. Wenn die Angehörigen den Tod nicht melden oder die erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig vorlegen, kann dies dazu führen, dass die Versicherung nicht zahlt. Bei Lebensversicherungen gibt es unterschiedliche Versicherungsbedingungen. Allerdings gilt meist eine Meldefrist zwischen 24 und 72 Stunden. Hat ein Unfall den Tod verursacht, müssen Hinterbliebene den Unfalltod möglichst innerhalb von 48 Stunden melden. Bei anderen Todesursachen kann die Benachrichtigung an den Sterbegeldversicherer auch später erfolgen. Die exakten Meldefristen finden Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.451

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher Weitere Informationen zur Direktversicherung finden Sie unter www.ergodirekt.de Sie finden dort aktuelle Beiträge zur freien Nutzung.

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Über die ERGO Direkt Versicherungen
ERGO Direkt Versicherungen sind mit 4,5 Millionen Kunden der meistgewählte deutsche Direktversicherer. Das Unternehmen ist auf einfache und leicht verständliche Produkte spezialisiert, die zum Standardbedarf von Privathaushalten gehören. Wichtige Produkte sind die Zahnzusatzversicherungen, die Sterbegeldversicherung, die Risikolebensversicherung sowie die Berufsunfähigkeitsversicherung. Schlanke Prozesse und eine schnelle Verarbeitung ermöglichen günstige Prämien. Heute arbeiten rund 1.800 Mitarbeiter am Standort Nürnberg/Fürth.
Die Gesellschaft gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Mehr unter www.ergodirekt.de

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