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Immobilienrecht: Zwangsvollstreckung – wie kommt es dazu?

Immobilienrecht: Zwangsvollstreckung - wie kommt es dazu?

Aestas Campus AG, Berlin

Die Berliner Aestas Campus Immobilien GmbH & Co. KG, geleitet von Dipl.-Kfm. Christian Sommerfeld, erarbeitet maßgeschneiderte Strategien, rund um das Thema „Wohnen“. Durch Erfahrung, Zuverlässigkeit und Engagement stehen die Immobilien, deren Bauqualität und deren Sanierungsmaßnahmen im Fokus und werden auf die persönlichen Bedürfnisse, unter Berücksichtigung der Standortentwicklung, den wirtschaftlichen und steuerlichen Rahmendaten, zugeschnitten. Jedes Immobilienprojekt stellt eine neue Herausforderung dar.

Zwangsvollstreckung – wie kommt es dazu?

Die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen zum Beispiel von der Hausverwaltung bzw. von Immobilieneigentümern gegenüber Dritten muss rechtlich begleitet werden. Zwangsvollstreckung ist ein staatliches Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung oder Sicherung von Ansprüchen eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner. Während das zuständige Gericht ein Urteil fällt, muss dieses manchmal zwangsweise durchgesetzt werden. Wichtig dabei ist, dass der Gerichtsvollzieher als Organ staatlichen Handels auftritt. Vor diesem muss der Schuldner auch die eidesstattliche Versicherung ablegen und sein Vermögen offenbaren. Wer hier lügt landet vor dem Strafgericht.

Dipl.-Kfm. Christian Sommerfeld hierzu: „Immer wieder haben wir es auch in unserer Branche mit Situationen der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen zu tun und manchmal sind einem nur die Hände gebunden, weil die Täter und eventuellen Helfer sich sehr geschickt winden und wenden können, damit rechnet man als Unternehmer nicht und ist überrascht, mit welcher Abgebrühtheit vorgegangen wird.“

Zusammenspiel zwischen Strafrecht und Zivilrecht

Gemäß § 156 Strafgesetzbuch wird derjenige bestraft, der eine falsche eidesstattliche Versicherung abgibt. Aber auch diejenigen, die Geld und Vermögen zur Seite schaffen, werden strafrechtlich belangt. Nach § 288 Strafgesetzbuch wird dieses Vereiteln verurteilt.

Worum geht es?

Es ist strafbar die Zwangsvollstreckung zu vereiteln; wenn jemand bei einer ihm drohenden Zwangsvollstreckung, Bestandteile seines Vermögens veräußert oder beiseite schafft, wird er bestraft und haftet auf Schadenersatz. Auch ein Helfer kann bestraft werden und muss ebenfalls Schadenersatz zahlen. Diese Vorschrift ist heutzutage sehr wichtig im Rahmen von Zwangsvollstreckungen, weil diese häufig scheitern. Aus Erfahrung weiß man, dass die Schuldner Meister sind im Verstecken von Vermögen sind, denn Not macht erfinderisch.

Ein Beispiel zum Verständnis:

Der Dieb stiehlt der Großmutter einen wertvollen Ring. Großmutter klagt vor dem Amtsgericht und der Richter verurteilt den bösen Dieb den Ring zurückzugeben. Der Gerichtsvollzieher klingelt später im Auftrag der Großmutter bei dem Dieb, der allerdings den Ring in den Abfluss wirft, so dass der Gegenstand nicht mehr der Großmutter ausgehändigt werden kann. Das ist eine Straftat und führt zu Schadenersatz, so weit so klar, wer die Bösen sind.

Ab wann gilt die Strafbarkeit?

Die Strafbarkeit gilt auch schon bevor der Richter sein Urteil gesprochen hat. Konkret bedeutet das, dass schon vor dem Gerichtsverfahren die Zwangsvollstreckung im Sinne der Vorschrift drohen kann. Es genügt, sagt bereits das Deutsche Reichsgericht, das z.B. die Großmutter demnächst zur zwangsweisen Durchsetzung der Ansprüche schreiten wird. Zum Bestandteil des Vermögens gehört alles, in das vollstreckt werden kann.

Hier machen sich der Täter und sein Helfer notfalls schadenersatzpflichtig.

Dem Seminar folgte eine rege Diskussion und Erfahrungen wurden ausgetauscht und weiter diskutiert.

V.i.S.d.P.:

Dipl.-Kfm. Christian Sommerfeld

Vorstand

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich

AESTAS CAMPUS Immobilien besteht aus einem Team von Immobilienspezialisten, die darauf spezialisiert sind Trends auszuwerten, in Anlageentscheidungen umzusetzen, gleich ob global oder einzeln, zur Kapitalanlage oder Eigennutzung, ob steuer-oder renditeorientiert . Seit unserer Gründung 1997 steht Aestas Campus für Kompetenz, Kontinuität und erarbeitet maßgeschneiderte Konzepte, ganz individuell abgestimmt auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten. Weitere Informationen unter: www.aestas-campus.de

Kontakt:
AESTAS CAMPUS Immobilien AG
Dipl.-Kfm. Christian Sommerfeld
Hundekehlestraße 26a
14199 Berlin
030 896 92 600
info@aestas-campus.de
http://www.aestas-campus.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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