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Immobilie zu verschenken

Immobilie zu verschenken

Immobilien dem richtigen Erben und nicht dem Finanzamt übertragen

Niemand verschenkt gern sein Hab und Gut. Erst recht nicht, wenn man noch mitten im Leben steht. „Wer nicht schon zu Lebzeiten seinen Nachlass clever regelt, riskiert hohe Steuerzahlungen für die Erben“, erläutern die Rechtsanwälte und Autoren Ludger Bornewasser und Bernhard Klinger in ihrem Ratgeber „Schenkung von Immobilien“ aus der Reihe Beck kompakt (Verlag C.H.BECK) „So kann das Hinterlassen schnell zum bürokratischen und teuren Kraftakt werden.“ Denn: Vererben will gelernt sein.

Kann es sinnvoll sein, bereits zu Lebzeiten die Immobilie an die Nachkommen zu übertragen? „Viele Menschen stehen vor dieser schwierigen Frage und die Chancen und Risiken müssen genau gegeneinander abgewogen werden“, sagt Bernhard Klinger, Fachanwalt für Erbrecht. „Eine gut strukturierte frühzeitige Übertragung auf die nächste Generation kann nicht nur eine Zersplitterung von Vermögenswerten verhindern, sondern auch Streit unter den Angehörigen über die Verteilung des Nachlasses vorbeugen“, empfiehlt Ludger Bornewasser.

Haus und Hof gegen Hege und Pflege. Ein weiterer Vorteil frühzeitiger Übereignungen ist die problemlose Verknüpfung an verschiedene Bedingungen. „Ein häufiges Motiv für die Übertragung von Vermögen ist, dass der Schenker als „Gegenleistung“ von den Kindern die Versorgung im Krankheits- und Pflegefall einfordern und noch zu Lebzeiten vertraglich absichern kann“, berichtet Ludger Bornewasser, Rechtsanwalt und Spezialist im Bereich der Vermögensübertragung. Laut der Experten schlägt man so zwei Fliegen mit einer Klappe: Die ältere Generation ist bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit versorgt und das Immobilienvermögen für die Nachkommen, ohne große Verluste, gesichert.

Rettungsanker Rückforderungsmöglichkeit. „Das Loslassenkönnen von Grundeigentum ist eine Seite der Medaille, die Rückforderungsmöglichkeit im Fall unerwarteter Ereignisse die andere“, sagt Bernhard Klinger. „Die Schenkung sollte deshalb so gestaltet werden, dass auf negative Entwicklungen in der Zukunft reagiert werden kann“, rät Klinger. Zum Beispiel sollte die Schenkung einer Immobilie an den Ehegatten, für den Fall des Scheiterns der Ehe, mit einem Rückforderungsrecht versehen sein.

Wechsel in die Gütertrennung, Vermögensverteilung unter Ehegatten oder auch Adoption zwecks Steueroptimierung. „Mit den richtigen Tipps und Tricks lässt sich die Übertragung des Immobilienvermögens auf die kommende Generation hervorragend planen“, so die Autoren Bornewasser und Klinger.

Der Verlag C.H.BECK zählt zu den großen Verlagen in Deutschland. Dafür sprechen über 9.000 lieferbare Werke, rund 70 Fachzeitschriften sowie jährlich bis zu 1.500 Neuerscheinungen und Neuauflagen. Unter ihnen befinden sich renommierte juristische Bücher wie Schönfelder „Deutsche Gesetze“, Palandt „Bürgerliches Gesetzbuch“ sowie die „Neue Juristische Wochenschrift“, aber auch zahlreiche praktische Ratgeber für Verbraucher. Viele der Werke sind zusammen mit umfangreicher Rechtsprechung und mehr als 4.500 Gesetzen digital über beck-online (www.beck-online.de), die mehrfach ausgezeichnete juristische Datenbank des Verlages, abrufbar. Im Web 2.0 ist C.H.Beck unter anderem mit dem beck-blog (www.beck-blog.de) und auf Facebook aktiv. In diesem Jahr feiert C.H.BECK sein 250-jähriges Bestehen.

Kontakt
Verlage C.H.BECK oHG
Mathias Bruchmann
Wilhelmstraße 9
80801 München
089/38189-266
Mathias.Bruchmann@beck.de
http://www.presse.beck.de

Pressekontakt:
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Katharina Schulz
Wilhelmstraße 9
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Katharina.Schulz@beck.de
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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