Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

IDW ES 10 „Grundsätze zur Bewertung von Immobilien“

Am 31.01.2013 endete die Kommentierungsfrist für den am 27.06.2012 veröffentlichten Standardentwurf des IDWs für die Bewertung von Immobilien. Insbesondere aufgrund der Ausstrahlungswirkung der IDW Standards für (IFRS-) Bilanzierer ist es interessant, welche der teilweise recht weitrechenden Regelungen des Entwurfs in Zukunft in der Rechnungslegungspraxis zu berücksichtigen sind (z.B. für IAS 40 Renditeimmobilien).

Im Rahmen des Umfelds der Standardsetter (wie das IASB für die IFRS ) stellt das IDW Grundsätze dar, nach denen deutsche Wirtschaftsprüfer Immobilien bewerten bzw. eine Bewertung prüfen sollen. Insbesondere bezieht sich der Standardentwurf dabei auf die gesetzlich normierten Regelungen der ImmoWertV.
Wie bei übrigen bewertungsnahen Standards des IDWs, so wird auch im Rahmen der Immobilienbewertung dem jeweiligen Anlass maßgebliche Bedeutung für das zu wählende Bewertungsverfahren beigemessen.
Dabei unterscheidet das IDW im Wesentlichen zwischen:
– rechnungslegungsbezogenen,
– transaktionsbezogenen, sowie
– sonstigen Bewertungsanlässen. (vgl. IDW ES 10, Tz. 9-11)
Hinsichtlich der Bewertungsmethode für Immobilien kategorisiert der Standardentwurf drei unterschiedliche zulässige Verfahren:
– Ertragsorientierte Verfahren
– Vergleichswertverfahren (gem. ImmoWertV)
– Sachwertverfahren (gem. ImmoWertV)
Innerhalb der ertragsorientierten Verfahren geht der Entwurf explizit auf das sogenannte Ertragswertverfahren der ImmoWertV, sowie das im internationalen Kontext häufig anzutreffende Discounted Cashflow Verfahren (DCF), als auch die Investment Methode ein. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass das IDW explizit Stellung bezieht und das in Bezug auf die rechnungslegungsbezogene Immobilienbewertung kontrovers diskutierte DCF Verfahren als geeignete Methode nennt.
Neben einer ausführlichen Beschreibung bewertungsrelevanter Parameter geht der Entwurf zusätzlich auf Besonderheiten im Rahmen der Immobilienbewertung, wie das Fehlen von Vergleichspreisen, die Berücksichtigung öffentlicher Förderung sowie Spezialimmobilien (bspw. Kliniken, Seniorenimmobilien, Hotels, etc.) ausführlich ein.
Relevanz im Rahmen der Bilanzierung und Bewertung von Immobilien nach den IFRS hat der Standard auch bei der Anwendung von IAS 40 als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sog. Renditeimmobilien.
Die www.fas-ag.de berät Unternehmen bei der Bilanzierung und Bewertung von Immobilien.

Die FAS AG ist eine führende Unternehmensberatung im Bereich Corporate Performance Management. Dies umfasst die Optimierung von Strukturen und Prozessen einer effizienten und effektiven Unternehmenssteuerung wie Fast Close, Controlling, Planung, wertorientierte Steuerung und Working Capital Management für Industrieunternehmen, Banken und Versicherungen sowie sonstige Finanzdienstleister.

Kontakt
FAS AG
Silvija Dzajic
Rotebühlplatz 23
70178 Stuttgart
+49 711 6200749-0
info@fas-ag.de
http://www.fas-ag.de

Pressekontakt:
nic media GmbH
Kerstin Prahmann
Sophienstr. 24 b
70178 Stuttgart
0711 3058949-0
presse-k1@nic-media.de
http://www.nic-media.de

(Visited 22 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert