Neuigkeiten Timeline

Maschinenbau
Juni 16, 2026

Norck Robotics erweitert seine Engineering-Kompetenzen

IT, NewMedia, Software
Juni 16, 2026

Silizium-Wafer: die unsichtbare Basis von Chips, Sensoren und Industrie 4.0

Tourismus, Reisen
Juni 16, 2026

Mietwagen im Ausland: So vermeiden Reisende Ärger

IT, NewMedia, Software
Juni 16, 2026

Perspectix öffnet P´X Industry Solution für KI-gestützte Eingaben

Auto, Verkehr
Juni 16, 2026

Umfassende Mautlösungen: maut1.de und Autopay gehen strategische Vertriebspartnerschaft ein

IT, NewMedia, Software
Juni 16, 2026

Checkmarx One erreicht branchenweit höchste Erkennungsgenauigkeit im Vergleich mit Legacy-Tools und KI-Modellen

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 16, 2026

Warum so viele Unternehmen die Generation Z falsch führen

IT, NewMedia, Software
Juni 16, 2026

Silizium-Wafer: die unsichtbare Basis von Chips, Sensoren und Industrie 4.0

Essen, Trinken
Juni 16, 2026

Edles Grill-Tuning: Bio-Arganöl wird zum Sommertrend

Immobilien
Juni 16, 2026

Technologieoffenheit und Planungssicherheit: BFW-Expertenforum zeigt Wege zur CO₂-Reduzierung im Gebäudebestand

Tourismus, Reisen
Juni 16, 2026

Hotel Sansibar: Bessere Anreise ab Juli – Hotel Green Ocean Zanzibar dank neuer Straßenanbindung schneller erreichbar

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 16, 2026

Alvarez & Marsal Analyse zeigt: Deutsche Haushalte unterschätzen existenzielle Vorsorgelücken deutlich

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 16, 2026

FREQUENTIS stärkt führende MCX-Position

Auto, Verkehr
Juni 16, 2026

Fünf Anbieter dominieren drei Viertel des deutschen Auto-Suchmarktes

Homöopathie: Warum es keinen Warnhinweis braucht

Zulassungsverfahren gewährleistet Unbedenklichkeit homöopathischer Arzneimittel

Homöopathie: Warum es keinen Warnhinweis braucht

Ein Warnhinweis auf Produkten der Homöopathie ist nicht notwendig.

Kritiker der Homöopathie (https://www.homimed.de/homoeopathie/) rücken die Heilmethode in die Nähe von Placebos und fordern, Patienten müssten durch einen Warnhinweis auf dem Arzneimittel vor seiner möglichen Wirkungslosigkeit gewarnt werden. Die Kritik reicht so weit, dass auch seitens der Politik die Forderung erhoben wird, die Übernahme von Kosten für homöopathische Behandlungen sollte keine freiwillige Satzungsleistung der Krankenkassen mehr sein. Noch weitergehende Forderungen richten sich auf die besonderen Bestimmungen der arzneimittelrechtlichen Verkehrsfähigkeit homöopathischer Arzneimittel (https://www.homimed.de/homoeopathie-warum-es-keinen-warnhinweis-braucht/). Sie sollten ganz abgeschafft werden.

Zulassungsverfahren garantiert Unbedenklichkeit und Qualität von Präparaten aus der Homöopathie

Dabei gibt es in Deutschland und auf europäischer Ebene durch das Arzneimittelrecht (AMG) weitreichende rechtliche Regelungen, die die Unbedenklichkeit und Qualität von homöopathischen Arzneimitteln wie auch von Präparaten aus der konventionellen Medizin gewährleisten. Wie Medikamente aus der Schulmedizin müssen auch homöopathische Präparate (https://www.homimed.de/) ihre Wirksamkeit nachweisen, soweit sie eine Zulassung anstreben. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird auf wissenschaftliches Erkenntnismaterial zurückgegriffen, abhängig von der Indikation jedoch nicht zwingend durch klinische Studien nach dem Standard der Schulmedizin. Vielmehr wird auch die Erfahrung von Ärzten und medizinischen Einrichtungen bei der Anwendung der Behandlungsform einbezogen.

Methoden-Neutralität des Gesetzgebers bezieht sich auch auf die Homöopathie

Ein Wirkungshinweis auf der Verpackung von homöopathischen Arzneimitteln wäre noch unter einem anderen Gesichtspunkt problematisch: Er würde die gebotene Methoden-Neutralität des Gesetzgebers durchbrechen, denn ein solcher Hinweis würde die Sichtweise der Schulmedizin zum Maßstab der Beurteilung erheben. Eine entsprechende gesetzliche Regelung im AMG wäre folglich systemwidrig und würde bei registrierten homöopathischen Arzneimitteln gegen die Vorgaben der EU-Richtlinie 2001/83/EG zur verstoßen. Die Richtlinie dient als Grundlage für die Zulassung und Registrierung von Homöopathika. Ein Wirkungshinweis ist zudem im abschließenden Katalog von Angaben für Etiketten und Packungsbeilagen gerade nicht vorgesehen. Fazit: Ob ein Arzneimittel unbedenklich an den Patienten abgegeben werden kann, ist sowohl Gegenstand des Registrierungsverfahren als auch des Zulassungsverfahrens, die im Arzneimittelgesetz geregelt sind. So lassen sich Sicherheit und Qualität gewährleisten. Ein Warnhinweis ist damit obsolet.

Ein Informationsportal rund um die Homöopathie. homimed richtet sich an Personen, die sich über verschiedene Behandlungsformen informieren möchten. Homöopathie findet immer häufiger den Zugang zu Bereichen der schulmedizinischen Behandlung.

Kontakt
homimed
Dr. med. Fred Holger Ludwig
Gaugasse 10
65203 Wiesbaden
+49 (0)1573 2833 860
presse@homimed.de
https://www.homimed.de

(Visited 21 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert