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ARAG Experten mit Tipps zum richtigen Umgang mit Handwerkern

Ob verstopfte Rohre, streikende Geräte, ein neuer Wandanstrich oder Baumaßnahmen – ohne Handwerker wäre der Alltag oft nicht zu wuppen. Doch wie findet man den Richtigen? Und was, wenn man nicht zufrieden mit der Arbeit ist oder der Handwerker den Kostenrahmen sprengt? Anlässlich des Tages des Handwerks am 18. September geben die ARAG Experten Tipps, wie man unnötigen Ärger vermeiden kann.

Handwerker finden
Den richtigen Handwerker zu finden ist oft gar nicht so einfach. Eine gute erste Anlaufstelle sind laut ARAG Experten die örtlichen Handwerkskammern, bei denen man sich über die Handwerker in der Region informieren kann. Wer lieber online sucht, kann sich auf speziellen Auktionsportalen Hilfe ersteigern. Dazu wird der Auftrag sehr präzise beschrieben und ein möglichst realistischer Maximalpreis angegeben. Der Handwerker mit dem kostengünstigsten Angebot erhält dann den Zuschlag. Was zunächst ganz gut klingt, kann jedoch schnell zu einer Kostenfalle werden. Denn der billigste Handwerker ist nicht automatisch auch der beste. Zudem raten die ARAG Experten, sich die Qualifikation des Handwerkers nachweisen und sich unbedingt eine Rechnung ausstellen zu lassen – sonst besteht keine Gewähr.

Preise vergleichen und Kosten ermitteln
Bevor jedoch ein Auftrag erteilt wird, raten die ARAG Experten zum Preisvergleich von Stundensätzen und Materialpreisen, indem man mehrere Handwerker um einen Kostenvoranschlag (https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/2758/) bittet. Eine Vergütung dafür muss explizit vereinbart worden sein, ansonsten ist er gratis. Zeichnet sich während der Arbeit ab, dass der vereinbarte Kostenrahmen nicht eingehalten werden kann, ist der Handwerker verpflichtet, seinen Kunden umgehend darüber zu informieren. Ist kein Festpreis vereinbart worden, ist nach Auskunft der ARAG Experten eine Preissteigerung von bis zu 20 Prozent durchaus zulässig, wenn der Handwerker die Abweichung gut begründen kann. In dem Fall haben Kunden zwar die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen, die Kosten für die bis dahin geleistete Teilarbeit müssen sie jedoch tragen.

Klare Aufträge
Um Ärger von vornherein zu vermeiden, sollten die anliegenden Handwerksarbeiten klar und detailliert formuliert werden. Will jemand seine Wohnung tapezieren lassen, ist es beispielsweise sinnvoll, neben der Quadratmeterzahl des Raumes auch die Deckenhöhe anzugeben. Der Rat der ARAG Experten: Je genauer die Auftragsbeschreibung, desto weniger Ärger in der Abwicklung. Und auch bei der Online-Suche über Portale gilt: je detaillierter die Beschreibungen, desto zahlreicher und passgenauer die Gebote. Fotos können bei der Portal-Suche ebenfalls hilfreich sein, wenn sich der handwerkliche Laie mit der Beschreibung überfordert fühlt. Auch ein Termin zur Besichtigung des Objektes kann von Vorteil sein.

Rücktritt vom Vertrag
Werden Aufträge nicht in der vereinbarten Zeit, schlampig oder gar nicht ausgeführt oder plötzlich mehr Geld verlangt als vereinbart, kann es schnell zu Auseinandersetzungen kommen. ARAG Experten weisen darauf hin, dass in derartigen Fällen dem Kunden die gesetzlichen Mängelrechte zustehen. Merkt der Kunde, dass der Handwerker mangelhaft gearbeitet hat, hat er bei online oder in seinen eigenen vier Wänden geschlossenen Verträgen zudem in der Regel ein Widerrufsrecht von mindestens 14 Tagen. Er muss dann aber unter Umständen Wertersatz für die bereits erbrachten Leistungen zahlen.

Rechnung nicht vollständig zahlen
Eine offene Rechnung ist ein stichhaltiges Argument für Kunden, wenn sie unzufrieden mit der Arbeit des Handwerkers sind. Um sich vor mangelhaft ausgeführter Arbeit abzusichern, kann man einen Teil des Rechnungsbetrages einbehalten. Fällt der Pfusch erst nach der Abnahme auf, sollten Kunden auf Nachbesserung drängen und dazu eine Frist setzen. Kann der Handwerker auch beim zweiten Anlauf den Mangel nicht beseitigen, darf der Kunde im Rahmen einer Ersatzvornahme eine andere Firma beauftragen und dem ursprünglichen Handwerksbetrieb diese Kosten in Rechnung stellen.

Wer sich bei der Abnahme der Arbeit unsicher ist, ob der Handwerker seine Leistungen ordentlich und in vereinbartem Rahmen geleistet hat, sollte nach Auskunft der ARAG Experten einen Fachmann hinzuziehen. Wurden Arbeiten ausgeführt, die vertraglich nicht vereinbart waren, muss dieser Teil nicht bezahlt werden. Abschließend raten die ARAG Experten, Mängel am besten schriftlich festzuhalten und mit einem Foto zu dokumentieren, sofern dies möglich ist.

Weitere Informationen, falls die Handwerker-Rechnung zu hoch ist:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
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ARAG Platz 1
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24229 Dänischenhagen
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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