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Hochwasserkarte zeigt riskante Wohnlagen

Berlin (news4today) – Feuchte Wände und die Frage, wer die Schäden am Haus bezahlt: Vor dieser Ausgangssituation stehen viele Privateigentümer, die das verheerende letzte Hochwasser nass erwischt hat. Wer nur auf Versicherungsleistungen hofft, erlebt oftmals ein jähes Erwachen. Denn zum Beispiel übernimmt die klassische Wohngebäude- und Hausratversicherung in der Regel nur Schäden durch Leitungswasser, Brand, Blitzschlag, Sturm und Hagel. Erst eine zusätzliche Elementarschadenversicherung bietet Schutz unter anderem bei Überschwemmungen und ist damit Voraussetzung dafür, dass Schäden durch Hochwasser von der Versicherung überhaupt beglichen werden können.

Längst nicht jeder besitzt aber diesen Extra-Schutz. Der Anteil der gegen Elementarschäden versicherten Häuser liegt nach Auskunft des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Bundesdurchschnitt bei 32 Prozent. Spitzenreiter in Sachen Elementarversicherungsschutz sind die Bundesländer Baden-Württemberg mit rund 90 Prozent Haushaltsabdeckung und Sachsen mit rund 60 Prozent. Nach der jüngsten Flutkatastrophe war von Teilen der Politik kritisiert worden, dass Hausbesitzern in Risikogebieten der Versicherungsabschluss erschwert werde. Der Versicherungsverband hielt dagegen: Für rund 98 Prozent der Häuser sei ein Versicherungsschutz möglich.

Ralph Brand, Vorstandsvorsitzender der Zurich Versicherung in Deutschland weist darauf hin, dass es notwendig sei, durch die unterschiedlichen Gefährdungslagen in einzelnen Regionen Deutschlands auch einen entsprechend angepassten Versicherungsschutz gemeinsam mit den Kunden zu entwickeln. „Hochwassergefahren sind in bestimmten Regionen Deutschlands besonders hoch. Für die Zurich Versicherung ist wichtig, gemeinsam mit ihren Kunden, sinnvolle, bedarfsgerechte Versicherungslösungen im partnerschaftlichen Beratungsgespräch zu entwickeln“, so der Vorstandsvorsitzende der Zurich Versicherung in Deutschland, Ralph Brand.

Wie hoch die Beiträge für eine Versicherung allerdings ausfallen, hängt oft davon ab, in welcher Hochwasser-Zone sich das Haus befindet. Der Beitragsbemessung liegt eine Hochwasserkarte der Versicherer zugrunde: Das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) teilt das Bundesgebiet in vier Zonen ein. Schwierig wird es für Privateigentümer oft in Zone 4. Hier zahlen Kunden häufig zum Beispiel ein deutliches Plus bei den Selbstbehalten.

Menschen in hochwassergefährdeten Gebieten sind daher nicht selten verunsichert, wenn es um die Beurteilung ihres eigenen Versicherungsschutzes geht. Hier ist zunehmend Aufklärung eine wichtige erste Maßnahme, um bei Hochwasserschäden nicht ohne angepassten Versicherungsschutz dazustehen. Je intensiver das Gespräch zwischen Kunde und Versicherung diesbezüglich ist, umso passgenauer sind dann in der Regel auch die Versicherungslösungen, weiß auch Ralph Brand, Vorstandsvorsitzender der Zurich Versicherung in Deutschland. „Kundennähe ist für die Zurich Versicherung eine wichtige Voraussetzung beim Finden eines sinnvollen und bedarfsgerechten Versicherungsschutzes gegen Hochwasser aber auch gegen andere Elementarschäden“, so der Vorstandsvorsitzende der Zurich Versicherung in Deutschland, Ralph Brand.

Einige Versicherer verlangen eine Selbstbeteiligung zum Beispiel von zehn Prozent des Schadens. Zudem sind die Verträge häufig auf eine Maximalsumme begrenzt. Werden wie beim jüngsten Hochwasser vielerorts Häuser bis zum ersten Stock überschwemmt, reichen diese Summen oft nicht aus. Die Versicherungskosten für ein Einfamilienhaus belaufen sich im Schnitt auf 100 bis 450 Euro pro Jahr. Privateigentümer, die ohne Versicherungsschutz dastehen, sollten in jedem Fall alle Schäden dokumentieren. Solche Schäden lassen sich gegebenenfalls als außergewöhnliche steuerliche Belastung geltend machen. Bei gewerblich genutzten Räumen sind unter Umständen auch Sonderabschreibungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in der Steuererklärung möglich. Hier hilft der Steuerberater in Zweifelsfragen.

Für Landwirte stellt die Versicherungsfrage ebenfalls ein Problem dar. Bauernverbände kritisieren angesichts der jüngsten Überflutungen, dass für hochwassergeschädigtes Agrarland kaum Versicherungslösungen vorhanden seien. Landwirte haften daher oft privat für Schäden auf Überflutungsflächen. Eine Elementarversicherung für die Landwirtschaft bieten einige Versicherer jetzt aber durchaus an.

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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