Neuigkeiten Timeline

Tourismus, Reisen
Juni 2, 2026

Ascott zeigt, was Rooftops können

Logistik, Transport
Juni 2, 2026

Vierkammer Abrollcontainer für höchste Wirtschaftlichkeit

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 2, 2026

Frequentis mit Global Player Award der Wirtschaftskammer Österreich ausgezeichnet

Elektro, Elektronik
Juni 2, 2026

Battery Show 2026: BURGER GROUP zeigt flexible Aktuator-Plattformen und Lösungen für Thermo- und Batterielademanagement

Handel, Dienstleistungen
Juni 2, 2026

DIHK zu Besuch bei Kustermann:

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 2, 2026

GOTS fordert Aufnahme von sportlichen Leistungsanforderungen in die Schulpläne

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 2, 2026

Prävention beginnt im Mund

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 2, 2026

Hyland stellt nächste Generation von KI-Plattforminnovationen für das Agentic Enterprise vor

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 2, 2026

Teilnehmende für Studie zur Verbesserung der Bioabfalltrennung gesucht

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 2, 2026

Orient Art Studio wächst: Neuer Standort in Kreuzberg

Maschinenbau
Juni 2, 2026

Weltneuheit von FUJI: Auto Kitting Station automatisiert erstmals das Bestücken von Feedern mit Gurtrollen

Auto, Verkehr
Juni 2, 2026

Beliebt, gepflegt und gehegt: Oldtimer

IT, NewMedia, Software
Juni 2, 2026

Komplexe Zeichnungsteile für die Luftfahrt: Becker Avionics hebt Beschaffung mit FACTUREE auf neue Flughöhe

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 2, 2026

Mit gelebter Partnerschaft zu mehr Sicherheit: Avacon zu Gast bei DENIOS

Hinweise für Mieter bei einer Kündigung des Vermieters

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen.

Wenn bei Mietern eine Kündigung des Vermieters eingeht, ist das erst einmal noch kein Grund, panisch zu werden. Eine Kündigung bedeutet nicht, dass der Vermieter Sie direkt auf die Straße setzen kann. Mieter müssen allerdings wichtige Fristen beachten, innerhalb derer auf die Kündigung reagiert werden muss.

Vermieter braucht Räumungstitel:

Der Vermieter kann den Mieter nicht einfach die Straße setzen. Ob die Kündigung nun wirksam ist oder nicht, spielt dafür keine Rolle. Eine Räumung kann nur durch einen Gerichtsvollzieher mit entsprechendem Räumungstitel erfolgen. Für einen solchen Räumungstitel muss der Vermieter aber zunächst eine Räumungsklage vor dem zuständigen Amtsgericht anstrengen und den Prozess dann auch gewinnen. Wenn der Vermieter Anstalten macht, sich über diese Vorgaben hinwegzusetzen und sich der Wohnung zu bemächtigen, sollten Mieter die Polizei verständigen.

Wichtige Fristen beachten:

Untätig bleiben sollten Mieter aber im Fall einer Kündigung auch nicht. Ab dem Zeitpunkt des Zugangs laufen nämlich wichtige Fristen. Handelt es sich um eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs, kann diese unter Umständen durch eine rechtzeitige Nachzahlung unwirksam gemacht werden. Im Fall einer Eigenbedarfskündigung laufen Fristen für einen Widerspruch.

Bei Räumungsklage sofort tätig werden:

Mieter müssen spätestens nach dem Zugang einer Räumungsklage aktiv werden. Andernfalls droht ein Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren. Aus dem Räumungsurteil kann der Vermieter dann die Zwangsvollstreckung betreiben.

Möglichkeiten auch bei scheinbar aussichtlosen Fällen prüfen lassen:

Auch dann, wenn Sie der Meinung sind, dass eine Verteidigung gegen die Kündigung keine Aussicht auf Erfolg hat, sollten Sie den Fall zunächst von einem spezialisierten Rechtsanwalt, am besten einem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, überprüfen lassen. Bei der Kündigung können viele Formfehler geschehen, die die Kündigung unwirksam machen. Außerdem muss der Vermieter das Vorhandensein der Kündigungsgründe vor Gericht darlegen und beweisen. Auch hieran scheitern Räumungsklagen häufig. Selbst bei vermeintlich aussichtslosen Fällen kann zumindest wertvolle Zeit und regelmäßig auch eine Abfindung, zum Beispiel in Form einer Umzugsbeihilfe, erreicht werden.

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck hilft:

Haben Sie eine Kündigung oder eine Räumungsklage erhalten? Rufen Sie Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Abwehr der Kündigung, bzw. der Räumungsklage. Fachanwalt Bredereck publiziert regelmäßig zu allen Fragen rund um das Mietrecht. Er hält außerdem Vorträge zum Mietrecht, zum Beispiel für die Donau-Universität Krems.

11.5.2016

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter www.fernsehanwalt.com

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 36 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert