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Heizöllagerung und Hochwasserschutz – WERIT bietet HWG II-konforme Sicherheitstanks

Mit überflutungssicheren Öltanks neuer Verordnung für Heizölsysteme in hochwassergefährdeten Gebieten gerecht werden

Heizöllagerung und Hochwasserschutz - WERIT bietet HWG II-konforme Sicherheitstanks

WERIT-Heizöltank Techno 1003 HW-S

Buchholz, 26. Januar 2018 – Am 5. Januar 2018 trat in Deutschland das zweite Hochwasserschutzgesetz (HWG II) in Kraft. Die neue Verordnung soll hochwasserangepasstes Bauen und private Vorsorge fördern, um Schäden durch künftige Hochwässer vorzubeugen. Daraus ergeben sich unter anderem Verpflichtungen für Hausbesitzer mit Ölheizungen in hochwassergefährdeten Gebieten. Heizöltanks müssen entsprechend nachgerüstet werden, sofern die Maßnahmen für die Hausbesitzer wirtschaftlich vertretbar sind. WERIT ( www.werit.eu) bietet für die gesetzeskonforme Lagerung von Heizöl einen überflutungssicheren doppelwandigen Sicherheitstank in zwei Varianten. Die verstärkte Ausführung mit 3,5 Meter maximaler Überflutungshöhe stellt dabei die derzeit zukunftssicherste Lösung im Markt dar.

Auch wenn mittlerweile in den meisten Häusern Gasheizungen anzutreffen sind, Ölheizungen erfreuen sich auf Grund einfacher Wartung und der Unabhängigkeit gegenüber Heizöllieferanten großer Beliebtheit. Erhebungen zählen zwischen 5 und 6 Millionen Ölheizungen in Deutschland. Heizöl ist ein bewährter Energieträger, aber auch ein wassergefährdender Stoff. Heizölanlagen müssen daher hohen Sicherheitsansprüchen genügen und besonders für den Hochwasserfall gewappnet sein.

Das „Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II)“ sieht seit diesem Jahr Änderungen für die Heizöllagerung in Überschwemmungsgebieten vor. Ölheizungen müssen dort innerhalb von fünf Jahren hochwassersicher nachgerüstet werden, da im Fall einer Überschwemmung die Tankanlage aufzuschwimmen und Heizöl auszutreten droht. Ein Überschwemmungsgebiet ist ein Areal, das statistisch gesehen einmal in 100 Jahren von Hochwasser betroffen ist. Der entsprechende Bemessungswert wird als „HQ100“ von den Behörden ausgewiesen. In als Risikogebiet ausgewiesenen Regionen verlängert sich die Frist dagegen bis Ende 2032.

Maßnahmen zur sicheren Heizöllagerung
Sind Heizöltanks unterhalb des Wasserstands bei Hochwasser aufgestellt, werden Schutzmaßnahmen erforderlich. Vor allem zwei Möglichkeiten empfehlen sich, um die Tankanlagen gegen die Einwirkung von Hochwasser zu schützen: 1. Bauliche Maßnahmen: Die Aufstellräume von Heizölbehältern werden mit speziellen Vorrichtungen und Dichtungen gegen die Gefahr von eindringendem Wasser gesichert. 2. Die Sicherung der Anlage: Speziell zugelassene Heizöltanks erhöhen die Stabilität, verfügen über wasserfeste Verschlüsse sowie Dichtungen und sind zudem gegen Aufschwimmen bei Wassereinbruch geschützt.

Spezielle Heizöltanks mit Hochwasserschutz
Die Hochwasser-Sicherheitstanks Techno HW von WERIT bieten hohe Überflutungssicherheit. Die HWG II-konformen, doppelwandigen Sicherheitstanks zur Lagerung von Heizöl sind in zwei Ausführungen erhältlich:
– Beim Sicherheitstank Techno 1003 HW-S handelt es sich um die Standard-Ausführung. Der Tank bietet Sicherheit vor Hochwasser bis zu einer Überflutungshöhe von 1,40 m
– Der Sicherheitstank Techno 1003 HW-VA trotzt Hochwasser bis zu einer Überflutungshöhe von 3,5 m und wird derzeit von keinem anderen Hersteller übertroffen

Die Sicherheitstanks benötigen gemäß Aufstellrichtlinien und -bedingungen einen Betonboden der Klassifizierung B25 mit mindestens 150 mm Dicke als Untergrund. Die Öffnungen der Füll- und Entlüftungsleitung müssen mindestens 50 cm oberhalb der Hochwassergrenze (HQ100 Wert) geführt werden.

Ergo: Die WERIT-Sicherheitstanks Techno HW unterstützen Hausbesitzer mit Ölheizungssystemen in hochwassergefährdeten Gebieten bei der Erfüllung der Anforderungen des Hochwasserschutzgesetzes (HWG II).

WERIT Sanitär-Kunststofftechnik GmbH & Co. KG

Firmenkontakt
WERIT Sanitär-Kunststofftechnik GmbH & Co. KG
Tanja Müller
Industriepark Nord 27
53567 Buchholz
+49 (0) 2683 976-0
tanja.mueller@werit.eu
http://www.werit.eu

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punctum pr-agentur GmbH
Ulrike Peter
Neuer Zollhof 3
40221 Düsseldorf
0211-9717977-0
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http://www.punctum-pr.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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