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Hartz-IV-Empfänger müssen nicht Senioren und Kinder betreuen

Hartz-IV-Empfänger müssen nicht Senioren und Kinder betreuen

www.mehr-hartz4.net

2. Juni 2015. Ohne eine entsprechende Qualifikation dürfen Hartz-IV-Empfänger nicht gezwungen werden, Kinder oder Senioren zu betreuen, so ein Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz (Az.: L 3 AS 99/15 B ER). Ein Mann widersprach einer Anordnung des Jobcenters, das ihn zur Betreuung von Kindern und Senioren verpflichten wollte. „Dass das Jobcenter einen Leistungsempfänger ohne entsprechende Vorkenntnisse und der nötigen Erfahrung verpflichten wollte, ist nicht untypisch“, sagt Uwe Hoffmann, der ehrenamtliche Geschäftsführer des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e. V. (DSD).

Der Leistungsempfänger, der bis Ende 2004 als Bankkaufmann tätig war, arbeitete selbständig als Versicherungsmakler und bezog Sozialleistungen. Als das Jobcenter Mayen-Koblenz ihn zu einer Firma verpflichten wollte, die neben Kinder und Jugendlichen auch Senioren und Behinderte betreut, widersprach er. Zunächst erfolglos, das Sozialgericht Koblenz wies seinen Widerspruch zurück. Vor dem Landessozialgericht jedoch wurde die aufschiebende Wirkung seiner Beschwerde angeordnet. Der Geschäftsführer des DSD (www.mehr-hartz4.net): „Die Richter bezweifelten die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes. Sie erklärten völlig richtig, dass wegen der hohen fachlichen Anforderungen dieser Job ohne Vorkenntnisse und ohne berufliche Erfahrung nicht angeordnet werden dürfe.“

Das Jobcenter darf darüber hinaus auch keine Sanktionen gegen den Mann verhängen, so ein Gerichtssprecher. Falls das Jobcenter nun die Anordnung nicht aufhebt, steht dem Leistungsempfänger der Klageweg offen. „Immer wieder versuchen Jobcenter, ihre Kunden aus den Statistiken heraus zu boxen“, sagt Uwe Hoffmann. „Da spielt die eigentliche Qualifikation des Leistungsempfängers keine Rolle. Ich glaube den Jobcentern ist die Rechtmäßigkeit ihrer Verwaltungsakte manchmal schlichtweg egal. Schließlich entstehen ihnen bis zur zweiten gerichtlichen Instanz keinerlei Kosten, da können ihre Schäfchen ruhig mal vor den Kadi ziehen. Die Kosten tragen die Steuerzahler. Wenn die Jobcenter für ihre Beschlüsse und Anordnungen auch zur personellen und finanziellen Verantwortung gezogen werden könnten, sähe das sicher anders aus.“ Generell sollten Hartz-IV-Empfänger alle Bescheide, verhängte Sanktionen und andere Anordnungen fachlich überprüfen lassen, so Hoffmann: „Das Hartz-IV-Gesetz ist so komplex, dass Fehler in den Entscheidungen vorprogrammiert sind. Leider immer zu Lasten derer, die Hilfe dringend nötig haben.“

Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung setzt sich für Menschen ein, die sich durch Behörden oder Unternehmen ungerecht behandelt fühlen, die bei ihrer Berufswahl aus böswilligen Gründen oder Vorurteilen benachteiligt wurden oder die durch den Staat oder seine Entscheidungen ins soziale Abseits gedrängt werden.

Besonders betreut werden Hartz IV-Empfänger, die eine kostenlose Erstberatung ihrer Fälle durch spezialisierte Anwälte erhalten.

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Uwe Hoffmann
Oberlauengasse 3a
07743 Jena
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http://www.gegendiskriminierung.de

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All4Press
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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