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Gut abgesichert in den Winter

Privater Winterdienst: Wer ist verpflichtet? Was ist zu tun?

Osnabrück, 18. November 2013. Die Temperaturen sinken und der Winter naht. Hauseigentümer sollten sich auf den kommenden Schnee gut vorbereiten. Besonders wichtig ist ein gewissenhaft ausgeführter Winterdienst. Denn wird dieser nicht ordnungsgemäß erledigt, können sich die Verantwortlichen warm anziehen. Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Unfalls auf einem Gehweg können bis in den fünfstelligen Bereich gehen. Zudem sind gesetzliche Auflagen zu beachten. Zuverlässige, professionelle Winterdienste wie der der Osnabrücker Firma A. Ebrecht-Reker GmbH helfen, Schäden zu verhindern.

Innerhalb geschlossener Ortschaften sind Grundstücksinhaber gesetzlich verpflichtet, den Winterdienst auf ihren Gehwegen durchzuführen, damit Fußgänger den Weg gefahrenlos begehen können. Wer beispielsweise aus beruflichen Gründen oder urlaubsbedingt verhindert ist, muss für Ersatz sorgen. Auch wenn der Mietvertrag den Mieter für solche Aufgaben in die Pflicht nimmt, muss der Eigentümer die Arbeiten kontrollieren und prüfen.

Der gesetzliche Winterdienst ist nichts für Langschläfer: Werktags sollte der Winterdienst bis 7 Uhr erledigt sein. Es gilt bei breiten Gehwegen, mindestens einen Meter gänzlich vom Schnee zu befreien und bei Glätte zu bestreuen.

Hilfe für Berufstätige, gesundheitlich Eingeschränkte oder auch Langschläfer bieten professionelle Winterdienstunternehmen – unter anderem die traditionsreiche Osnabrücker Firma A. Ebrecht Reker. „Wir sind seit Jahrzehnten auf Gebäudedienste spezialisiert – dazu gehört es auch, Privatgrundstücke von Schnee und Eis zu befreien“, so Geschäftsführer Dirk Reker. Er und sein Team kennen alle juristischen Finessen, die die kalte Jahreszeit für Hauseigentümer mit sich bringt. „Viele Menschen wissen gar nicht, dass es mit einfachem Streuen oft nicht getan. Ein Beispiel: Das Streuen auf Privatgrundstücken und Gehwegen mit Streusalz und anderen chemischen Salzen ist per Gesetz verboten.“

A. Ebrecht-Reker ist spezialisiert auf Reinigungs-, Entsorgungs- und Hausmeisterservices. Das Unternehmen besitzt dementsprechend nicht nur das juristische Knowhow, sondern auch die professionelle und vollständige Gerätschaft, um einen korrekten Winterdienst zu gewährleisten.

Über A. Ebrecht Reker
Der traditionsreiche Osnabrücker Meisterbetrieb bietet für Verwaltung, Industrie und Privathaushalte einen umfassenden Service an. Das Unternehmen ist spezialisiert auf die Gebäude-, Fenster- und Glasreinigung, die Bauschlussreinigung und den umfassenden Hausmeisterservice in Osnabrück und Region. Ein eingespieltes Team von rund 150 kompetenten Mitarbeitern arbeitet routiniert, schnell und diskret. A. Ebrecht Reker kann eine mehr als 100-jährige Erfahrung in dem Gebiet vorweisen. Dabei orientiert sich das Unternehmen an den Bedürfnissen der Kunden und setzt als Familienunternehmen auf persönliche Beratung, traditionelle Werte und Qualität – ohne unnötige Kosten zu produzieren.

Kontakt:
MEDIEN LOGE
Miriam Küthe
Hafenweg 31
48155 Münster
0251 91587830
redaktion@medien-loge.de
http://www.ebrecht-reker.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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