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Grundrente beschlossen – eine Anerkennung für die Lebensleistung

ARAG Experten informieren über die neue Grundrente ab 2021

Die Grundrente ist beschlossene Sache! Laut Bundesministerium bekommen ab 2021 rund 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Renten einen Zuschlag zu ihren Bezügen, wenn sie mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit nachweisen können. Kosten für den Steuerzahler im Einführungsjahr: 1,3 Milliarden Euro. Die Finanzierung ist noch unklar. Eine Einkommensprüfung soll sicherstellen, dass Bedarf besteht.

Einkommensgrenzen
Alleinstehende Rentner mit einem monatlichen Einkommen von maximal 1.250 Euro und Eheleute oder Lebenspartner mit bis zu 1.950 Euro erhalten den vollen Aufschlag. Einkommen, die über diese Freibeträge hinausgehen, werden zu 60 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Beispiel: Erhält ein Rentner 1.300 Euro, liegt seine Rente 50 Euro über dem maximalen Freibetrag. 60 Prozent dieser 50 Euro, also 30 Euro, werden von der Grundrente abgezogen. Übersteigt das Einkommen 1.600 Euro für Alleinstehende und 2.300 Euro bei Paaren wird der Betrag, der über der Freigrenze liegt, vollständig auf den Zuschlag angerechnet. Beispiel: Hat ein alleinstehender Rentner 1.700 Euro Einkommen, vermindert sich seine Grundrente um 100 Euro.

Wie hoch ist die Grundrente?
Die genaue Berechnung ist höchst kompliziert und hängt von der Anzahl der individuell erworbenen Entgeltpunkte für die Rente ab. Ein Durchschnittsverdiener erhält pro Jahr einen Entgeltpunkt. Wer weniger verdient, bekommt entsprechend weniger Rentenpunkte. Bei Geringverdienern, die 35 Jahre eingezahlt haben, aber nur auf 0,4 bis 0,8 Punkte kommen, wird auf maximal 0,8 Punkte aufgestockt. Dieser Wert wird schließlich um 12,5 Prozent verringert, um sicherzustellen, dass diejenigen, die ihr Leben lang mehr eingezahlt haben, auch mehr ausgezahlt bekommen. Damit liegt der höchstmögliche Zuschlag nach Angaben des Arbeitsministeriums bei rund 404 Euro brutto. Davon werden nach Angaben der ARAG Experten die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, so dass am Ende maximal etwa 360 Euro netto mehr Rente im Geldbeutel bleiben.

Muss die Grundrente beantragt werden?
Nein. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Einkommensprüfung über die Rentenversicherung automatisch durchgeführt wird, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten. Die Daten werden von den Finanzämtern geliefert.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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