Neuigkeiten Timeline

Immobilien
Juli 22, 2026

Hotel Investments AG: Hotelinvestoren & diskrete Off-Market-Hotelimmobilien-Transaktionen in Deutschland, Österreich, Schweiz

Umwelt, Energie
Juli 22, 2026

Bedeutung der TA Luft für Industrieanlagen

Auto, Verkehr
Juli 22, 2026

Studie: E-Bikes schaffen real oft nur die Hälfte der beworbenen Reichweite – auch teure Premium-Marken

Immobilien
Juli 22, 2026

Hotel Investments AG sucht Hotelimmobilien: Ankauf, Verkauf & Hotelverpachtung in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Immobilien
Juli 22, 2026

Hansch Immobilien: Digitaler Neustart

Tourismus, Reisen
Juli 22, 2026

„Jedermann“ 2026 in Weimar: VIP Meet & Greet im Amalienhof

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Softengine und Step Ahead formieren sich zum vertikalen ERP-Powerhouse für den Mittelstand

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 22, 2026

Aagon beruft Sven Häckel zum Head of Sales

Handel, Dienstleistungen
Juli 22, 2026

50 Jahre dm Österreich – allcop Fotobox in Lustenau

Tourismus, Reisen
Juli 22, 2026

Hong Kong Tourism Board startet globale Kampagne „Only in Hong Kong“

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Box stellt neue Kontrollfunktionen für KI-Agenten mit Zugriff auf Unternehmensinhalte vor

Allgemein
Juli 22, 2026

Mehr als eine Tragehilfe: Wie Papiertragetaschen Handel, Gastronomie und Markenauftritt verbinden

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Extreme Networks begleitet Bond Almand auf seiner Solo-Radtour zu allen NFL-Stadien

Immobilien
Juli 22, 2026

Kurzfristige Verkaufsentscheidungen: Professionelle Unterstützung in besonderen Lebenslagen

GRP Rainer Rechtsanwälte – Erfahrung mit der steuerlichen Geltendmachung von Verlusten bei Kapitalanlagen

GRP Rainer Rechtsanwälte – Erfahrung mit der steuerlichen Geltendmachung von Verlusten bei Kapitalanlagen

GRP Rainer Rechtsanwälte - Erfahrung mit der steuerlichen Geltendmachung von Verlusten bei Kapitalanlagen

Bei der Abgeltungssteuer sind sämtliche Wertveränderungen bei Kapitalanlagen zu berücksichtigen. Das gilt nicht nur für die Gewinne, sondern auch für die Verluste.

Mit der Einführung der Abgeltungssteuer hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass sämtliche Wertveränderungen bei Kapitalanlagen steuerlich berücksichtigt werden müssen. Das heißt, dass nicht nur die Gewinne besteuert werden, sondern auch die Verluste steuerlich geltend gemacht werden können. Die Erfahrung zeige jedoch, dass die Finanzbehörden Verluste bei Kapitalanagen oft nicht anerkennen wollen, so die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Der Bundesfinanzhof hat die Position der Steuerpflichtigen jedoch gestärkt.

Der BFH hatte bereits klargestellt, dass der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung, z.B. einer Darlehensforderung, als Verlust steuerlich geltend gemacht werden kann (Az.: VIII R 13/15). Diese Rechtsprechung hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz auch auf wertlos gewordenen Aktien, die von der Bank ausgebucht werden, erweitert, da dadurch ein endgültiger Vermögensverlust entstehe und nichts dafürspreche, den Untergang einer Aktie anders zu bewerten als den einer sonstigen Kapitalforderung (Az.: 2 K 1952/16).

Mit Urteil vom 20. November 2018 hat der BFH seine Rechtsprechung konsequent fortgesetzt und entschieden, dass auch Verluste mit Knock-Out-Zertifikaten bei Einkünften aus Kapitalvermögen steuerlich zu berücksichtigen sind (Az.: VIII R 37/15). Geklagt hatte ein Steuerpflichtiger, der in Knock-Out-Zertifikate investiert hatte, die nach Kursverlauf der Basiswerte auf Zahlung eines Differenzausgleichs gerichtet waren. Als die Knock-Out-Schwelle erreicht wurde, wurden die Kapitalanagen ohne jeglichen Differenzwert oder Restausgleich ausgebucht. Das Finanzamt wollte die entstandenen Verluste steuerlich nicht anerkennen.

Der BFH entschied jedoch zu Gunsten des Klägers. Er stellte klar, dass unabhängig davon, ob ein Termingeschäft vorliegt, die Verluste in Höhe der Anschaffungskosten steuerlich zu berücksichtigen sind. Liege kein Termingeschäft vor, sei ein Fall der „Einlösung“ im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 EStG gegeben. Diese Auslegung sei aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten, so der BFH.

Im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte können im Steuerstreit mit den Finanzbehörden beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/steuerstreit.html

GRP Rainer Rechtsanwälte www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Private Clients. GRP Rainer Rechtsanwälte befinden sich in Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Firmenkontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221-27 22 75-0
+49 221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221-27 22 75-0
+49 221-27 22 75-24
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 45 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert