Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

Neue Social Media API vereinfacht Multi-Network Publishing über einheitliche Schnittstelle

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 17, 2026

NETZWERKEN IST TOT. UND LINKEDIN WIRD UNS AUCH NICHT RETTEN.

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Neues Institut für Vorsorge und Nachlassmanagement

Grand Slam AM AG: Vermittler verurteilt

– Oberlandesgericht Dresden sieht Falschberatung über Steuervorteile –

Grand Slam AM AG: Vermittler verurteilt

Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Berlin

Mit Urteil vom 02.10.2012 hat das Oberlandesgericht in Dresden einen Vermittler der „Grand Slam AM AG“ zur Zahlung von Schadensersatz i. H. v. fast 30.000,00 EUR verurteilt. Hintergrund war die Vermittlung einer Kapitalanlage bei der Liechtensteiner Kapitalanlagengesellschaft, die eine hohe monatliche Zahlung auf ein Bankkonto in der Schweiz vorsah sowie eine Vorabverwaltungsgebühr. Diese sollte steuerlich geltend gemacht werden können und im Jahr der Zahlung zu umfassenden Steuervorteilen führen. Tatsächlich erkannten die deutschen Finanzämter eine Abzugsfähigkeit der Vorabverwaltungsgebühr allerdings nicht an.

Die Klägerin des Dresdener Verfahrens hatte geltend gemacht, dass der Berater ihr die Kapitalanlage gerade wegen der Steuervorteile und der Sicherheit der gewählten Anlagerichtlinien empfohlen habe. Tatsächlich war ihre Anlageerwartung jedoch dadurch enttäuscht worden, dass die Steuervorteile eben nicht gewährt wurden und ein Großteil des von ihr bereits eingezahlten Geldes durch die hohen Gebühren für den Vertrieb, ohne Agio lagen diese bei 11 %, aufgezehrt wurden. Das Landgericht hatte die Klage noch abgewiesen und zu Gunsten des Anlageberaters entschieden. In der Berufung war die von Röhlke Rechtsanwälte vertretene Klägerin allerdings erfolgreich.

„Leider hat das OLG eine Entscheidung zur Frage der Erlaubnispflichtigkeit der Vermittlung dieser Kapitalanlage nicht getroffen. Unserer Mandantin ist dies allerdings egal: Schon die Falschdarstellung der steuerlichen Abzugsfähigkeit hat für eine Verurteilung des Vermittlers ausgereicht“, teilt Rechtsanwalt Christoph Hentze mit, der die Klägerin vor dem Oberlandesgericht vertreten hatte. Rechtsanwalt Hentze weiter: „Strittig war in der II. Instanz vor allem, ob der Kapitalanlagenberater eine besondere Erlaubnis für die Vermittlung eines in der Schweiz liegenden Depots, welches von einer Liechtensteinischen Vermögensverwaltungsgesellschaft gemanagt wird, bedurft hätte. Das Oberlandesgericht musste sich hierzu nicht positionieren, da die übrigen Beratungsfehler bereits für eine Verurteilung des Beraters ausgereicht hatten. Vergleiche im Vorfeld scheiterten an dessen unnachgiebiger Haltung, so dass nunmehr die volle Summe eingefordert wird.“

RÖHLKE Rechtsanwälte legen geschädigten Anlegern dringend anwaltlichen Rat ans Herz.

V.i.S.d.P.:

Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt

Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handel- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als „Immobilienrente“ schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote. Ergänzende Angaben der Kanzlei finden sie auf unserer Internetseite: www.kanzlei-roehlke.de

Kontakt:
Röhlke Rechtsanwälte
Herr Christian H. Röhlke
Kastanienallee 1
10435 Berlin
+49 30 715 206 71
anwalt@kanzlei-roehlke.de
http://www.kanzlei-roehlke.de

(Visited 27 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert