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Goldaktien und andere Wertpapiere

Goldaktien und andere Wertpapiere

Zu den Gold-Wertpapieren gehören Goldminenaktien, Exchange Traded Funds (ETF), Exchange Traded Commodities (ETC), Exchange Traded Notes (ETN), an den Goldkurs gekoppelte Zertifikate sowie auch Fondsanteile. Der Anleger erwirbt einen Anteilschein an einem Fonds oder ein festverzinsliches Wertpapier. Dieses Papier ist dann an den Goldpreis gekoppelt bzw. bildet diesen ab. Vorteilhaft sind die unkomplizierte Handelbarkeit über eine Börse, transparente Preise und die einfache Abwicklung über ein Depot.

Auf der anderen Seite existieren auch einige Nachteile. Diese Wertpapiere sind Geldwerte. Sie verbriefen lediglich Rechte und sind kein substanzieller Besitz. Darüber hinaus sind diese Wertpapiere für den sicherheitsorientierten Privatanleger aufgrund ihrer starken Schwankungen nicht sehr gut geeignet. Investmentfonds und auch börsengehandelte Fonds (Exchange Traded Funds) dürfen von gesetzeswegen nur maximal zu 30% in physisches Gold investieren, um für den öffentlichen Vertrieb zugelassen zu werden. Das gilt für Exchange Traded Commodities (ETC) zwar nicht, jedoch handelt es sich bei diesen Papieren nur um Zertifikate, die schuldrechtliche Ansprüche verbriefen. Wird das emittierende Unternehmen eines Zertifikates zahlungsunfähig, kann der Anleger einen Totalverlust erleiden. Zertifikate und ETC sind rechtlich betrachtet Schuldverschreibungen eines Anbieters. Diese können zum Teil mit Gold gedeckt werden. Dann hätte der Anleger im Falle eines Zusammenbruchs des Anbieters einen Anspruch auf Gold, jedoch wäre dieses Teil der Insolvenzmasse. Die Durchsetzung von Ansprüchen würde sich daher als schwierig oder sogar unmöglich herausstellen. Es gibt auch keine Einlagensicherungssysteme deutscher oder internationaler Finanzinstitute für die Sicherung von Ansprüchen aus Wertpapieren.

Auch die steuerliche Komponente könnte relevant sein. Wertpapiere in Deutschland unterliegen der Abgeltungsteuer. Dadurch müssen Veräußerungsgewinne oder Erträge entsprechend versteuert werden. Physisches Gold unterliegt nicht der Abgeltungssteuer. Gewinne aus physischem Gold sind Kursgewinne und diese sind nach einer Haltefrist von mindestens einem Jahr steuerfrei. Bei einem Verkauf unterhalb eines Jahres nach Kauf erzielte Kustgewinne müssen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Da ein Goldinvestment immer eine langfristige Angelegenheit darstellen sollte, stellt die Steuer somit keinen Nachteil dar. Ein langfristiges Investment in physisches Gold ist somit ein gutes Argument für einen langfristig gerichteten und eher sicherheitsorientierten Anleger.

Unabhängige Berater und Finanzinstitute empfehlen oft den Erwerb von Aktien von Goldminenunternehmen oder entsprechenden Fonds. Die Kurse dieser Wertpapiere entwickeln sich meist tendenziell wie der Goldpreis, allerdings mit stärkerem Ausschlag. Man bezeichnet so etwas als ein „gehebeltes“ Investment. Die Erträge von Goldminenbetreibern steigen mit ansteigendem Goldpreis, während die Förderkosten meist konstant bleiben. Der Gewinn der Unternehmen steigt dann überproportional im Vergleich zum Goldpreis, was die Ursache für den hohen Anstieg ist. Jedoch geschieht das genauso in die Gegenrichtung, wenn der Goldkurs sinkt. Denn dann sinkt der Gewinn des Unternehmens ebenfalls überproportional und das Unternehmen kann sogar Verluste machen. Da Gold ein begrenzter Rohstoff ist, steigen die Förderkosten tendenziell immer weiter an, da es immer schwieriger wird, neue Goldvorkommen zu finden. Goldminenunternehmen können somit auch Pleite gehen. Der Preis von physischem Gold kann zwar sinken, Gold wird aber stets seinen Substanzwert behalten. Physisches Gold kann nicht Pleite gehen.

Ein Investment in Papiere von Goldminenbetreibern ist daher nur für den Anleger geeignet, der sich über die Risiken im Klaren ist und diese in Kauf nimmt. Solche Wertpapiere haben keinerlei Gemeinsamkeiten mit einer Anlage in physisches Gold und sind auch keine Alternative.

Die PIM Gold und Scheideanstalt GmbH mit Geschäftsführer Mesut Pazarci, aus Heusenstamm bietet den physischen Kauf der Edelmetalle Gold, Silber, Platin und Palladium an. Damit können die Chancen unterschiedlicher Edelmetalle miteinander vereint werden. Die Lagerung im Zollfreilager ermöglicht es den Kunden der PIM, jederzeit ihre Edelmetalle physisch abzuholen und mit nach Hause zu nehmen. Mehr Sicherheit geht nicht.

Die PIM GOLD und Scheideanstalt GmbH ist einer der führenden Edelmetalllieferanten in Deutschland und auch in Europa. Der Markt der Edelmetallraffinerien und -großhändler ist überschaubar. PIM GOLD zeichnet sich im Wettbewerb durch seine Flexibilität, seine Vielfalt und vor allem durch seine guten Preise aus.

Seit der Gründung im Jahr 2008 hat sich innerhalb der jungen Firmenhistorie vieles verändert. Schritt für Schritt und Jahr für Jahr entwickelt sich das Wachstum unseres Unternehmens immer weiter und das mit großem Erfolg.

Kontakt
PIM Gold und Scheideanstalt GmbH
Mesut Pazarci
Industriestraße 31
63150 Heusenstamm
+49 (0) 6104 802 96 0
morderator@pim-presse.de
http://pim-gold.com

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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