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Glaukom-Vorsorge: Nur wer die Gefahr erkennt, kann sie auch bannen

Ein Glaukom wird zunächst nicht bemerkt – umso wichtiger ist eine regelmäßige Vorsorge beim Augenarzt.

Glaukom-Vorsorge: Nur wer die Gefahr erkennt, kann sie auch bannen

Glaukom-Vorsorge: Ein Glaukom wird zunächst nicht bemerkt – umso wichtiger ist eine regelmäßige Vorsorge beim Augenarzt. Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen

(mpt-176). Über eine Million Bundesbürger dürften Schätzungen zufolge an einem Glaukom (grüner Star) leiden. Fast jeder Zehnte, der davon betroffen ist, ist mit zunehmendem Alter sogar von einer Erblindung bedroht. Das Fatale an der Erkrankung: Nur wenige wissen davon, da das Glaukom einen unauffälligen Verlauf zeigt und zunächst nicht mit Schmerzen einhergeht.

Spätestens ab 40 zur Glaukom-Vorsorge

Dr. Volker Rasch ist Facharzt für Augenheilkunde in Potsdam. Er erläutert: „Die Schädigung der Netzhaut beziehungsweise der Sehnervenfasern beginnt in Bereichen, die vom Sehzentrum etwas entfernt sind.“ Zudem sei der Gesichtsfeldausfall nicht sofort komplett, sondern fange allmählich an. Daher sei die Früherkennung so bedeutsam. Fast jeder im Alter ab 40 Jahren müsse als möglicher Patient angesehen werden. Ab dann sollte man deshalb einmal jährlich einen Augenarzt aufsuchen und eine Glaukom-Vorsorgeuntersuchung durchführen lassen. Bei einer Glaukom-Vorsorgeuntersuchung erfolgt eine Messung des Augeninnendrucks. Kann ein Glaukom rechtzeitig genug erkannt werden, ist eine Behandlung sehr gut möglich. Dies passiert im Regelfall durch eine Augendruckabsenkung mit Augentropfen. Eine Glaukom-Operation, so Dr. Rasch, ist erst dann ratsam, falls sich mit Tropfen der Augeninnendruck nicht hinreichend reduzieren lasse.

Anlage zum Glaukom ist erblich

Beim Glaukom gibt es eine erbliche Veranlagung. Eine erhöhte Gefahr besteht daher für Personen, bei denen Familienmitglieder schon unter einem Glaukom leiden. Dann ist es ratsam, den Augeninnendruck schon vor dem 40. Lebensjahr vom Augenarzt in regelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen solche Vorsorgeuntersuchungen nicht. Mit einer privaten Augenzusatzversicherung ist es aber möglich, sich die Kosten für diese Vorsorgemaßnahmen aber komplett oder teilweise ersetzen lassen. „Eine solche Zusatzversicherung sollte Leistungen für augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen enthalten, aber auch Leistungen für Sehhilfen“, rät Kathrin Sorger von den Ergo Direkt Versicherungen. „Außerdem sollte die Zusatzversicherung eine Sehschärfenkorrektur mittels Laseroperation unterstützen und bei unfallbedingter Erblindung einspringen.“

Mehr Informationen zum Thema „Gesundheit“ auf den Seiten der RatGeberZentrale.

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