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Gigaset Kündigungspläne (Teil 1) – Kündigung oder Transfergesellschaft

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Wie berichtet, plant die Firma Gigaset einen massiven Stellenabbau. Dieser geht nun wohl in die Umsetzung. Mitarbeiter müssen sich entscheiden, ob sie in eine Transfergesellschaft wechseln oder eine Kündigung bekommen.

Nichts unterschreiben

Wer den Vertrag für die Transfergesellschaft unterschrieben hat, kann nicht mehr zurück. Bisher sind die Verträge noch nicht bekannt. Ohne schon konkret zu wissen, wie Gigaset vorgeht: Häufig wird ein extremer Druck, insbesondere auch ein Zeitdruck, aufgebaut. Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken. Lassen Sie entsprechende Verträge vorab unbedingt prüfen. In der Regel wird der Wechsel in die Transfergesellschaft mit dem Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage verbunden. Damit verzichten Sie auch auf die Möglichkeit den Arbeitsplatz zu erhalten, bzw. die Abfindung zu erhöhen.

Warum übt der Arbeitgeber Druck aus? Fragen Sie sich einmal, warum der Arbeitgeber Druck ausübt? Weil er Ihnen etwas Gutes will? Nach meiner Erfahrung ist das meistens nicht die Motivation. In der Regel wollen die Arbeitgeber Geld sparen, haben also ihre eigenen Vorteile im Blick. Das müssen sie auch. Arbeitgeber müssen wirtschaftlich denken.

Denken Sie auch wirtschaftlich

Lassen Sie sich nicht von Angst und Sorgen zu einer Entscheidung treiben. Überlegen Sie cool, mit welcher Variante Sie für sich die besten Vorteile herausschlagen können.

Arbeitsmarkt zurzeit gut

Der Arbeitsmarkt ist derzeit sehr gut. Wer keinen Job findet, findet ihn auch in einem Jahr nicht. Vielleicht ist in einem Jahr der Arbeitsmarkt sogar wieder viel schlechter. Manchmal ist es daher besser, man klagt mit dem Ziel einer höheren Abfindung oder vielleicht sogar mit dem Ziel, den Arbeitsplatz zu erhalten.

Transfergesellschaften selten gut

Ich habe in der Praxis wenig Fälle erlebt, in denen es für die Arbeitnehmer sinnvoll war, in eine Transfergesellschaft zu wechseln.

Rechtsschutzversicherung überprüfen

Wer bereits eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte überprüfen, ob auch Arbeitsrechtsschutz mit abgedeckt ist. Unter Umständen sollten Mitarbeiter von Gigaset eine Erweiterung des Versicherungsumfangs in die Wege leiten.

Rechtsschutzversicherung abschließen:

In Anbetracht der Kosten, die im Rahmen von arbeitsrechtlichen Prozessen entstehen können, sollten Mitarbeiter ohne Rechtsschutzversicherung den Abschluss einer solchen in Betracht ziehen. Der Abschluss empfiehlt sich, obwohl zahlreiche Rechtsschutzversicherungen zunächst eine Wartezeit von drei bis sechs Monaten haben. Wenn der Zugang der Kündigung als Versicherungsfall zeitlich nach dem Ablauf dieser Wartezeit liegt, greift der Versicherungsschutz. Da auch im neuen Arbeitsverhältnis gerade zu Beginn (etwa in der Probezeit) oftmals eine Kündigung droht, lohnt sich der Abschluss selbst für den Fall, dass der Versicherungsschutz die aktuelle Kündigung nicht umfasst.

Im Betrieb Augen und Ohren offen halten:

Speziell im Szenario des Stellenabbaus sind Informationen das wertvollste Gut. Mitarbeiter sollten mit ihren Kollegen, Vorgesetzten und dem Betriebsrat sprechen, nicht um Panik zu machen, aber um Informationen zu erhalten. Im Hinblick auf einen Kündigungsschutzprozess sind gute Informationen äußerst wertvoll, um die Chancen auf eine erhöhte Abfindung zu steigern.

Nicht auf Gerüchte und Drohungen hereinfallen:

Es lässt sich immer wieder beobachten, dass im Vorfeld von Kündigungen bzw. eines Stellenabbaus verschiedene Gerücht im Betrieb verbreitet werden. Speziell wenn es darum geht, durch Drohungen oder Verunsicherungen Arbeitnehmer von der Geltendmachung ihrer Rechte, insbesondere der Erhebung einer Kündigungsschutzklage abzuhalten, ist solchen Äußerungen immer zu misstrauen. Kündigungsschutzklagen sind für Arbeitnehmer in der Regel nur vorteilhaft. Soweit angebliche Nachteile behauptet werden, ist dies regelmäßig unzutreffend. Stellen Sie sich die Frage, wer von solchen Äußerungen profitiert, dann wissen Sie meistens auch was davon zu halten ist.

Unser Angebot:

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit im Zusammenhang mit dem geplanten Ausspruch oder einer erhaltenen Kündigung. Gern können Sie einen zunächst unverbindlichen telefonischen Beratungstermin mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vereinbaren (Tel. 0201-45320040) und die Chancen und Risiken einer Kündigungsschutzklage oder eines geeigneten anderweitigen Vorgehens erörtern.

24.3.2016

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 € zuzüglich MwSt.

Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
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http://www.recht-bw.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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