Neuigkeiten Timeline

Handel, Dienstleistungen
August 31, 2026

DBS Drahtbiege Solutions GmbH liefert individuelle Drahtbiegeteile für Garten-, Messe- und Fahrzeugbau

Tourismus, Reisen
August 31, 2026

Familienurlaub 2027 – Frühbucher-Boom und Budget-Tricks

Immobilien
August 31, 2026

Pflegeimmobilie verkaufen: Welche Faktoren den Verkaufspreis bestimmen

Freizeit, Buntes, Vermischtes
August 31, 2026

Dating-Apps verlieren ihren Reiz: Jetzt zeigt sich, welche Männer wirklich daten können

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 31, 2026

LYNX erweitert Marktzugang: Handel an den Börsen in Abu Dhabi und Dubai jetzt möglich

Umwelt, Energie
August 31, 2026

Zuverlässigkeit schafft Vertrauen: enviaM erneut vom F.A.Z. Institut ausgezeichnet

Bildung, Karriere, Schulungen
August 31, 2026

Praxisnaher Werkzeugkasten für Führung

Tourismus, Reisen
August 31, 2026

Novotels aus Köln, Düsseldorf, Aachen und Frankfurt sammelten Müll mit K.R.A.K.E. e. V.

Maschinenbau
August 31, 2026

Von High Mix bis zu extremen Bauteilformaten: FUJI zeigt auf der EFX die Bandbreite moderner SMT-Bestückung

Medien, Kommunikation
August 31, 2026

Die IMAGO-Analyse zur Fußball-WM 2026: Die größte Bildnachfrage entsteht schon weit vor dem Finale

Medizin, Gesundheit, Wellness
August 31, 2026

Der Ayurveda-Herbst beginnt nicht für jeden gleich

Tourismus, Reisen
August 31, 2026

Herbstwandern in Öfingen vom Rückzugsort Haus Mohnblume

Immobilien
August 31, 2026

Die perfekte Immobilienpräsentation: Ein umfassender Leitfaden für Schleswig-Holstein

Umwelt, Energie
August 31, 2026

GS Yuasa präsentiert SalesIQ auf der Automechanika Frankfurt 2026

Gewässerschutz: Verunreinigung durch Nitrat

Gewässerschutz: Verunreinigung durch Nitrat

Gewässerschutz: Verunreinigung durch Nitrat

Die Richtlinie des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (91/6761EWG) begrenzt die Stickstoffeinträge aus Düngemitteln und soll die durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verursachten oder ausgelösten Gewässerverunreinigungen verringern und weiteren Gewässerverunreinigungen vorbeugen.

Referenten sind regelmäßig Florian Fritsch, Pionier im Bereich Elektromobilität, Experte des technischen Umweltschutz und Wasserrechtexperte Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte aus Berlin informiert in Form von Veranstaltungen mit rechtlicher Diskussion und gibt Einblicke in die Geschichte des Gewässerschutzes bis zur heutigen Umweltschutzpraxis. Die Fragen des Umwelt- und Gewässerschutzes sind wichtige Themen für die Vorbereitung und Durchführung von Projekten – unabhängig von Frage nach den Motiven, sei es Umweltschutz, seien es ökonomische Aspekte. Im Rahmen von Beiträgen zu diesen Themen wird die Frage nach der Verbindung von Ökonomie und Ökologie diskutiert und Problempunkte herausgearbeitet. Im Rahmen von Gewässerschutz gibt es Möglichkeiten die Überdüngung der Gewässer teilweise noch ökonomisch sinnvoll zu nutzen (Diskussionsbeiträge des Herrn der Algen Cordes zur Reinigung des Dümmers mittels Flusskläranlagen).

Geschichtlich gilt, dass der Mensch Flüsse aufgrund ihres Selbstreinigungspotentials als Vorfluter für geklärte oder sogar ungeklärte Industrie- und Haushaltsabwässer (Fäkalien, Abwässer aus Waschmaschinen, Molkereien, Brauereien, Schlachthöfen usw.) nutzte.

Richtlinie des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (91/6761EWG)

Die Richtlinie dient damit der Ergänzung der Kommunalabwasserrichtlinie, die durch die weitergehende Reinigung des kommunalen Abwassers ebenfalls den Stickstoffeintrag in die Gewässer verringern soll. Das Zusammenspiel Düngepraxis und Umweltschutz, aus ökologischer und ökonomischer Sicht, entwickelt sich weiter und am Beispiel des Dümmers in Niedersachsen kann anschaulich erklärt werden, welche Folgen ein zu hoher Nährstoffgehalt aus der nachgewiesenen landwirtschaftlichen Düngepraxis hat. Der zu hohe Nährstoffgehalt führte in den vergangenen Jahren wiederholt zum starken Wachstum von stinkenden Blaualgen und die damit verbundene Reaktion des Gewässers mit sich.

Schutz der Nordsee und weiterer Gewässer

Beide Richtlinien gehen auf die Entschließung des Rates vom 28. Juni 1988 über den Schutz der Nordsee und anderer Gewässer in der Gemeinschaft zurück. Zwar hatten Nitratgrenzwerte bereits in der Oberflächengewässrrichtlinie und in der Trinkwasserrichtlinie Eingang gefunden, diese Regelungen erwiesen sich aber als nicht ausreichend zum Schutz der Gewässer.
Die Richtlinie verfolgt einen dualen Ansatz: Zur Vorbeugung einer weiteren Gewässer Verschmutzung werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, flächendeckende Regeln der guten, fachlichen Praxis in der Landwirtschaft einzuführen. Diese haben Leitlinien vorzusehen für die zeitliche und örtliche Beschränkung der Anwendung von Düngemitteln:

– für eine Pflanzen bedarfsgerechte Düngung
– zum Bau von Güllebehältern und zur Fortbildung der Landwirte.

Dr. Thomas Schulte weist darauf hin, dass bei besonders mit Nitrat belasteten Gewässern die Mitgliedstaaten durch Aktionsprogramme zur Sanierung verpflichtet werden. Diese Programme haben Vorschriften über eine pflanzenbedarfsgerechte Düngung zur Begrenzung des Düngemitteleinsatzes, zur zeitlichen und mengenmäßigen Begrenung des auf dem Boden aufgebrachten Wirtschaftsdüngers auf grundsätzlich 179 kg N je ha/a, über ausreichende Güllelagerkapazitäten und über die verpflichtende Anwendung der „Regeln der guten, fachlichen Praxis“ zu enthalten. Die Verpflichtung zur Ausweisung von gefährdeten Gebieten besteht in Einzugsgebieten von Binnengewässern und von Grundwasser, wenn eine Überschreitung des Nitratgrenzwertes für Trinkwasser von 50 mg/1 besteht oder zu befürchten ist und in Einzugsgebieten von eutrophierungsgefährdeten Oberflächen Gewässern (einschließlich der Küstengewässer). Nach diesen Kriterien verpflichtet die Kommunalabwasserrichtlinie auch zur Vornahme einer weitergehenden Reinigung des kommunalen Abwassers. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt in der Bundesrepublik durch die Düngemittelanwendungsverordnung.

V.i.S.d.P.:

Dr. Thomas Schulte
Rechtsanwalt
Sofortkontakt unter Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte 030 – 715 206 70

Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München.

Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de

Kontakt:
Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte
Dr. Thomas Schulte
Friedrichstrasse 133
10117 Berlin
+49 (0) 30 71520670
dr.schulte@dr-schulte.de
http://www.dr-schulte.de

(Visited 31 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert