Vorbeugung ist besser als Schadenshaftung
sup.- Nicht jeder kleine Gewerbebetrieb muss einen Gewässerschutzbeauftragten benennen. Aber die Verursacherhaftung im Schadensfall droht auch schon dort, wo es beispielsweise zu Störungen an einer Tankanlage für den Wärmebrennstoff kommt. Austretendes Heizöl kann neben einer Beeinträchtigung der Betriebsabläufe auch zur Verunreinigung von Erdreich, Grundwasser sowie Oberflächengewässern führen. Die Einhaltung der wasserrechtlichen Regelungen ist deshalb unabhängig von der Unternehmensgröße eine wichtige Maßnahme, um kostspielige Schadensregulierungen oder zivilrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Wenn sich die Verantwortlichen eines Firmenstandorts mit Tankanlagen unsicher hinsichtlich ihrer Betreiberpflichten sind, sollten sie sich an einen wasserrechtlich zugelassenen Tankschutz-Fachbetrieb wenden. Diese Betriebe können zu allen Fragen rund um die Lagerung wassergefährdender Stoffe kompetent beraten. Der Bundesverband Behälterschutz e. V. (Freiburg) hat unter www.bbs-gt.de ein bundesweites Verzeichnis der zertifizierten Fachbetriebe für Tankschutz und Tanktechnik zusammengestellt.
Die hier aufgelisteten Betriebe bieten einen umfangreichen Leistungskatalog, der von der Installation eines Tanks über Wartung und Instandsetzung bis zur fachgerechten Außerbetriebnahme und Entsorgung reicht. Wünscht sich ein Tankbetreiber zuverlässige Informationen über den aktuellen Zustand seiner Anlage, kann er die zertifizierten Betriebe mit der Durchführung einer Tankrevision beauftragen. Diese Maßnahme umfasst neben einer gründlichen Innenreinigung die Überprüfung auf Korrosion bzw. andere Gefährdungen der Dichtigkeit sowie einen Funktions-Check der Armaturen und technischen Sicherheitseinrichtungen. Sollten dabei Mängel entdeckt werden, können sie von den Tanktechnik-Experten fachgerecht behoben werden. Ein zusätzliches Qualitätsmerkmal, das die Berechtigung eines Betriebs zu diesen Arbeiten belegt, ist das RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik. Diese Auszeichnung bestätigt, dass neben der wasserrechtlichen Zulassung z. B. auch die Vollständigkeit der TÜV-geprüften Ausstattung regelmäßig von externen Gutachtern überwacht wird.
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