Neuigkeiten Timeline

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 6, 2026

AGT Professional Elektrischer Akku-Kartonschneider

Handel, Dienstleistungen
Juni 5, 2026

Warum es immer mehr Menschen in die Arktis und Antarktis zieht von Nikolas Kitzki / CEO Ikarus Tours

Immobilien
Juni 5, 2026

Hotelbetreiberwechsel mit der Hotel Investments AG

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 5, 2026

Warum kommt die nächste Robotik-Revolution aus der Biologie und nicht aus dem Code

Immobilien
Juni 5, 2026

Hotel Investments AG sucht Hotel in Berlin zur Übernahme

Medien, Kommunikation
Juni 5, 2026

„Aus Fremden werden Freunde“ steigt in die Spiegel-Bestsellerliste ein

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 5, 2026

eventbook.com und eventlocations.com erneut als „Deutschlands Beste Online-Portale 2026“ ausgezeichnet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 5, 2026

Frank Hoffmann Immobilien erweitert Standortnetz um neue Filiale in Pinneberg

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 5, 2026

Software-Neuheit: Wie Fertigung und Digital Twins zusammenwachsen

Umwelt, Energie
Juni 5, 2026

Neue Marktübersicht für digitale Tools der kommunalen Wärmewende veröffentlicht

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 5, 2026

NextMedia 360 und Vollblutconsulting kooperieren

IT, NewMedia, Software
Juni 5, 2026

Reply und das Europäische Institut für Onkologie (IEO) entwickeln spezialisierte KI-Sprachmodelle für die Krebsmedizin

Handel, Dienstleistungen
Juni 5, 2026

Wechsel an der Spitze: SHK-Großhändler REISSER setzt auf fünfte Generation

Sport, Events
Juni 5, 2026

WM schauen in den USA – aber richtig günstig

Gesellschafterdarlehen – BFH zum Abzug von Refinanzierungszinsen bei Forderungsverzicht

Gesellschafterdarlehen – BFH zum Abzug von Refinanzierungszinsen bei Forderungsverzicht

Gesellschafterdarlehen - BFH zum Abzug von Refinanzierungszinsen bei Forderungsverzicht

Verzichtet ein Gesellschafter gegen Besserungsschein auf ein Gesellschafterdarlehen, wirkt sich das auf die Refinanzierungszinsen aus, wie ein Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt.

Nimmt ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ein Darlehen bei einer Bank mit der Absicht auf, der Kapitalgesellschaft ein Gesellschafterdarlehen zu gewähren, sind die Schuldzinsen für das Refinanzierungsdarlehen als Werbungskosten steuerlich abziehbar. Dies gilt auch, wenn die Gesellschaft die geschuldeten Zins- und Tilgungszahlungen aus dem Gesellschafterdarlehen nicht erbringt, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. Oktober 2017 sieht dies jedoch anders aus, wenn der Gesellschafter unter der auflösenden Bedingung der Besserung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft auf sein Gesellschafterdarlehen verzichtet, um die Eigenkapitalbindung und Ertragskraft zu stärken. Dann seien die weiterhin bei dem Gesellschafter anfallenden Refinanzierungszinsen nicht als Werbungskosten im Zusammenhang mit früheren Zinseinkünften abziehbar. Die nunmehr durch die Beteiligungserträge veranlassten Refinanzierungszinsen seien vielmehr nur auf Antrag zu 60 Prozent als Werbungskosten abziehbar, entschied der BFH (Az.: VIII R 19/16).

Verzichtet der Gesellschafter gegen Besserungsschein gegenüber der Gesellschaft auf sein Gesellschafterdarlehen, könne das für die Schuldzinsen, die auf das Refinanzierungsdarlehen gezahlt werden, bis zum Eintritt des Besserungsfalls zu einem Wechsel des Veranlassungszusammenhangs führen – weg von Kapitalerträgen aus dem Gesellschafterdarlehen hin zu Beteiligungserträgen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Dieser Wechsel tritt insbesondere ein, wenn der Gesellschafter durch seinen Verzicht die Eigenkapitalbildung und Ertragskraft der Gesellschaft stärken möchte, so der BFH. Der Wechsel des Veranlassungszusammenhangs führt schließlich dazu, dass die Schuldzinsen aus dem Refinanzierungsdarlehen dem Werbungskostenabzugsverbot unterliegen.

Um wenigstens 60 Prozent der Refinanzierungszinsen steuerlich geltend machen zu können, müsse der Geselleschafter spätestens bei Abgabe der Einkommensteuerveranlagung die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens beantragen, erklärte der BFH.

Der Verzicht auf ein Gesellschafterdarlehen kann für eine Gesellschaft in wirtschaftlich schwierigen Zeiten von großer Bedeutung sein. Allerdings sollten auch immer die steuerlichen Auswirkungen bedacht werden. Im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte können bei Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/steuerstreit.html

GRP Rainer Rechtsanwälte www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Private Clients. GRP Rainer Rechtsanwälte befinden sich in Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Firmenkontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221-27 22 75-0
+49 221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221-27 22 75-0
+49 221-27 22 75-24
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 38 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert