Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

Gesellschafterdarlehen – BFH zum Abzug von Refinanzierungszinsen bei Forderungsverzicht

Gesellschafterdarlehen – BFH zum Abzug von Refinanzierungszinsen bei Forderungsverzicht

Gesellschafterdarlehen - BFH zum Abzug von Refinanzierungszinsen bei Forderungsverzicht

Verzichtet ein Gesellschafter gegen Besserungsschein auf ein Gesellschafterdarlehen, wirkt sich das auf die Refinanzierungszinsen aus, wie ein Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt.

Nimmt ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ein Darlehen bei einer Bank mit der Absicht auf, der Kapitalgesellschaft ein Gesellschafterdarlehen zu gewähren, sind die Schuldzinsen für das Refinanzierungsdarlehen als Werbungskosten steuerlich abziehbar. Dies gilt auch, wenn die Gesellschaft die geschuldeten Zins- und Tilgungszahlungen aus dem Gesellschafterdarlehen nicht erbringt, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. Oktober 2017 sieht dies jedoch anders aus, wenn der Gesellschafter unter der auflösenden Bedingung der Besserung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft auf sein Gesellschafterdarlehen verzichtet, um die Eigenkapitalbindung und Ertragskraft zu stärken. Dann seien die weiterhin bei dem Gesellschafter anfallenden Refinanzierungszinsen nicht als Werbungskosten im Zusammenhang mit früheren Zinseinkünften abziehbar. Die nunmehr durch die Beteiligungserträge veranlassten Refinanzierungszinsen seien vielmehr nur auf Antrag zu 60 Prozent als Werbungskosten abziehbar, entschied der BFH (Az.: VIII R 19/16).

Verzichtet der Gesellschafter gegen Besserungsschein gegenüber der Gesellschaft auf sein Gesellschafterdarlehen, könne das für die Schuldzinsen, die auf das Refinanzierungsdarlehen gezahlt werden, bis zum Eintritt des Besserungsfalls zu einem Wechsel des Veranlassungszusammenhangs führen – weg von Kapitalerträgen aus dem Gesellschafterdarlehen hin zu Beteiligungserträgen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Dieser Wechsel tritt insbesondere ein, wenn der Gesellschafter durch seinen Verzicht die Eigenkapitalbildung und Ertragskraft der Gesellschaft stärken möchte, so der BFH. Der Wechsel des Veranlassungszusammenhangs führt schließlich dazu, dass die Schuldzinsen aus dem Refinanzierungsdarlehen dem Werbungskostenabzugsverbot unterliegen.

Um wenigstens 60 Prozent der Refinanzierungszinsen steuerlich geltend machen zu können, müsse der Geselleschafter spätestens bei Abgabe der Einkommensteuerveranlagung die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens beantragen, erklärte der BFH.

Der Verzicht auf ein Gesellschafterdarlehen kann für eine Gesellschaft in wirtschaftlich schwierigen Zeiten von großer Bedeutung sein. Allerdings sollten auch immer die steuerlichen Auswirkungen bedacht werden. Im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte können bei Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/steuerstreit.html

GRP Rainer Rechtsanwälte www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Private Clients. GRP Rainer Rechtsanwälte befinden sich in Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Firmenkontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221-27 22 75-0
+49 221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221-27 22 75-0
+49 221-27 22 75-24
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 36 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert