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Geschenke an Kunden

So funktioniert die Pauschalversteuerung

Geschenke an Kunden

Steuerberaterin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz

Essen, 27. März 2018****Beschenken Unternehmer einen Geschäftspartner oder einen Kunden, müssen diese in Höhe des Geschenkwerts eigentlich einkommensteuerpflichtige Einnahmen versteuern, also Steuern zahlen. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert weist darauf hin, dass der schenkende Unternehmer den beschenkten Unternehmer mit einer Pauschalsteuer beim Finanzamt „freikaufen“ kann, damit die Beschenkten ihre Präsente unbesteuert genießen können.

Auch wenn es niemand so richtig versteht, das ist deutsche steuerliche Praxis. Nun hat der Bundesfinanzhof durch ein Urteil vom 30. März 2017 für Verwirrung gesorgt. Er urteilte nämlich, dass die Übernahme der pauschalen Einkommensteuer (nach § 37b EStG) für ein Geschenk als weiteres Geschenk dem Abzugsverbot als Betriebsausgabe unterliegt, wenn die Zuwendung zusammen mit der Steuer 35,00 EUR übersteigt.

Das Bundesfinanzministerium hat jedoch Entwarnung gegeben. Das heißt, für den Betriebsausgabenabzug (35,00 EUR-Grenze) ist weiterhin allein der Geschenkwert maßgeblich.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

Firmenkontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
kontakt@franz-partner.de
http://www.franz-partner.de

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Am Ruhrstein 37c
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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