Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 27, 2026

Studie von Ardent Partners und Ivalua offenbart Lücke zwischen KI-Vorhaben und Umsetzung im Einkauf

Immobilien
Juli 27, 2026

Geerbte Immobilien in Schleswig-Holstein: Ein umfassender Ratgeber

IT, NewMedia, Software
Juli 27, 2026

GEC macht ihr Engagement für Informationssicherheit im Automotive-Umfeld mit TISAX-Teilnahme sichtbar

Handel, Dienstleistungen
Juli 27, 2026

Neue EU-Reparaturregel: Mehr Rechte bei Defekten

Kunst, Kultur
Juli 27, 2026

KORREKTUR | KunstKlangGenuss im August: Barbara Fuchs stellt in der Wandelhalle Bad Reichenhall aus

Kunst, Kultur
Juli 27, 2026

Wanderausstellung „600 Akkordeons“ gastiert im Forum Steglitz

Medien, Kommunikation
Juli 27, 2026

Der Haberfeldtreiber veröffentlicht neue Recherche zum bayerischen Laufbahnmodell von Richtern und Staatsanwälten

Handel, Dienstleistungen
Juli 27, 2026

Business Englisch Einzelunterricht: Fünf Tage, ein Coach

Maschinenbau
Juli 27, 2026

Baucor erweitert die CNC-Werkzeugfertigung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 27, 2026

Praxis-Ratgeber stärkt Nachfolge in der Gastronomie

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 27, 2026

Richtig präsentieren: Wer überzeugen will, muss mehr zeigen als Kompetenz

Umwelt, Energie
Juli 27, 2026

Appell an Hamburgs Wirtschaftssenatorin Melanie Leonhard

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 27, 2026

Darda GmbH zeigt im neuen Imagefilm Technik, Menschen und internationale Einsatzorte

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 27, 2026

Eine Milliarde gute Taten für einen Weltrekord

Geschäftsführer einer GmbH haftet für nicht abgeführte Lohnsteuer – Gesellschaftsrecht

Geschäftsführer einer GmbH haftet für nicht abgeführte Lohnsteuer – Gesellschaftsrecht

Geschäftsführer einer GmbH haftet für nicht abgeführte Lohnsteuer - Gesellschaftsrecht

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/GmbH.html Grundsätzlich muss ein Geschäftsführer einen Überblick über sämtliche Vorgänge der Gesellschaft haben und haftet deshalb auch für nicht abgeführte Lohnsteuern.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Laut einem Urteil des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz haftet ein Geschäftsführer einer GmbH für nicht beim Finanzamt abgeführte Lohnsteuern der beschäftigten Arbeitnehmer (Az.: 3 K 1632/12). Dies soll selbst dann gelten, wenn das Aufgabenfeld der Steuerangelegenheit einem anderen Geschäftsführer zugeteilt wurde. Das Finanzamt hatte im vorliegenden Fall, nachdem die GmbH geraume Zeit keine Lohnsteuer für ihre Arbeitnehmer abgeführt hatte, die beiden Geschäftsführer in Anspruch genommen. Aufgrund der finanziellen Lage der Gesellschaft war es nämlich nicht möglich in das Vermögen der GmbH zu vollstrecken.

Gegen das Vorgehen des Finanzamtes legte einer der betroffenen Geschäftsführer Klage ein. Nach eigenen Angaben sei zwischen den Geschäftsführern eine interne Vereinbarung getroffen worden, wonach nur der andere Geschäftsführer die steuerlichen Aufgaben zu erfüllen habe. Des Weiteren habe er sich in turnusmäßigen Abständen Informationen bezüglich der Erfüllung der Steuerobliegenheit eingeholt, sodass er seine Pflichten zur Überwachung der Geschäfte erfüllt habe.

Anderer Ansicht war jedoch das FG Rheinland-Pfalz, welches eine Haftung des Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter der GmbH annahm. Die vorliegende Vereinbarung zwischen den beiden Geschäftsführern begründe keine Haftungsbeschränkung. Eine solche Beschränkung sei nur dann wirksam, wenn sie im Vorfeld schriftlich und unmissverständlich getroffen wurde, was hier aber nicht der Fall gewesen sei. Auch bei der Erfüllung der Überwachungspflichten kamen dem Gericht Zweifel. Da ein Geschäftsführer auch dann eingreifen muss, wenn es wirtschaftliche oder personelle Gründe hierfür gibt. Eine Haftungsbeschränkung greife in solchen Fällen auch deshalb nicht, da es sonst dazu kommen könne, dass die Geschäftsführer den jeweils anderen verantwortlich machen würden.

Das Gesellschaftsrecht unterliegt oftmals starken Veränderungen durch Gesetzgebung und Rechtsprechung. Hinzu kommt, dass neben dem GmbH-Gesetz und dem Aktiengesetzt auch noch Vorschriften anderer Gesetzbücher Einfluss nehmen. Aus diesem Grund ist es von Vorteil, wenn sich Geschäftsführer und Gesellschafter bei Fragen und Problemen an einen Anwalt im Gesellschaftsrecht wenden. Er hilft dabei die komplexe Materie des Gesellschaftsrechts zu verstehen und rechtliche Hürden aus dem Weg zu räumen.

http://www.grprainer.com/GmbH.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 34 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert