Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

Neue Social Media API vereinfacht Multi-Network Publishing über einheitliche Schnittstelle

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 17, 2026

NETZWERKEN IST TOT. UND LINKEDIN WIRD UNS AUCH NICHT RETTEN.

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Neues Institut für Vorsorge und Nachlassmanagement

Gefahr von Betriebseinschränkung durch Lärmschutz

Gefahr von Betriebseinschränkung durch Lärmschutz

(NL/8590937146) Der Lärm und dessen Unzumutbarkeit sind als schädliche Umwelteinwirkungen eine nicht leicht zu überwindende Hürde für eine immissionsschutzrechtliche und bauliche Genehmigung. Da das Immissionsschutzrecht dynamisch ist, genießt ein Unternehmen, das genehmigungsbedürftige Anlagen betreibt, keinen Bestandschutz gegen ein nachträgliches Einschreiten der Immissionsschutzbehörde, wenn die Umgebung sich in Gestalt einer schutzwürdigen Bebauung ändert, die näher an das Unternehmen heranrückt.

Das Seminar unter der Leitung von Rechtsanwalt Harald Mengler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Herten, findet statt am 27. und 28. November 2013 in der Zweigstelle Nord des Hauses der Technik in Bremerhaven. Die Veranstaltung richtet sich an Umweltbeauftragte, Immissionsschutzbeauftragte, Betreiber von lärmverursachenden Anlagen, Planer, Bauingenieure und Mitarbeiter von Bauabteilungen.

Wir zeigen in diesem Seminar auf, wie man sich unter welchen Voraussetzungen dagegen wehren kann. Wir vermitteln die Problematik an Hand der höchstrichterlichen Rechtssprechung und erörtern eine Vielzahl von Fällen im Dialog mit den Teilnehmern. Es wird aufgezeigt, wie man über das Bauplanungsrecht mehr Investitionssicherheit gegenüber einer bestehenden schutzwürdigen Bebauung erreichen kann. Die TA-Lärm und ihre Anwendung wird ein Hauptthema der Erörterung.

Inhalt:

* Der Schutz von Störfallbetrieben nach der neuen EuGH-Rechtssprechung zur SevesoII-Richtlinie
* Der Trennungsgrundsatz § 50 BimschGDie Berücksichtigung des angemessenen Abstands von schutzwürdiger Bebauung von Störfallbetrieben und von Störfallbetrieben zu dieser nach dem EuGH-Urteil
* Die maßgeblichen Kriterien für die Abstandsberücksichtigung
* Kein absolutes Verschlechterungsgebot
* Die Auswirkung des Bestandschutzes und die nachträgliche Anordnung § 17 BimschG

Mehr Informationen zum Seminar und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es unter www.hdt-essen.de/W-H160-11-007-3

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch unsere Veranstaltung Spezialseminar zur Auffrischung des Umweltrechts für Immissionsschutz-, Störfall-, Gewässerschutz- und Abfallbeauftragte am 11. und 12. März 2014.

Weitere Veranstaltungen des Hauses der Technik in Bremerhaven findet man unter www.hdt-nord.de.

Das Haus der Technik ist ein modernes Weiterbildungsinstitut. Es wurde 1927 als Verein gegründet und ist seit 1946 Außeninstitut der RWTH Aachen und Kooperationspartner der Universitäten Bonn, Braunschweig, Duisburg-Essen und Münster. Es ist wirtschaftlich unabhängig und gilt heute als das älteste technisch orientierte Weiterbildungsinstitut Deutschlands.

1.500 Veranstaltungen pro Jahr befassen sich mit Themen aus den Bereichen: Elektrotechnik, Elektronik, Maschinenbau, Automobiltechnik, Chemie, Bauwesen, Umweltschutz, Management, Recht und Medizin.
Rund 16.000 Fach- und Führungskräfte bilden sich jährlich im Haus der Technik weiter. Die meisten in Essen, einige aber auch in den Zweigstellen des HDT in Berlin oder München oder überall dort auf der Welt, wo das HDT Seminare und Tagungen durchführt.

Aus rund 10.000 bewährten Referenten können die Fachbereichsleiter die jeweils Besten für ihre Veranstaltungen aussuchen. Die Themen werden aktuell, wissenschaftlich fundiert und praxisnah dargebracht. Diesem hohen Qualitätsstandard müssen sich alle verschreiben, die für das HDT arbeiten wollen. Von Anfang an war Qualität oberstes Gebot. Deshalb ist das HDT auch Gründungsmitglied des Wuppertaler Kreises, der für Qualität in der Weiterbildung steht.

In Inhouse-Seminaren schneiden wir die Themen unseres Angebotes optimal auf die Bedürfnisse der Unternehmen zu und stimmen Termin, Dauer und Seminarort mit unseren Auftraggebern ab. Die Unternehmen können seit neuestem auch Seminare nach Maß buchen. Das bedeutet, dass in diesem Fall auch die Inhalte selbst genau auf die Ziele des Unternehmens und der Mitarbeiter ausgerichtet werden.

Dem Verein gehören ca. 1.000 Firmen- und Personenmitglieder an.

Kontakt:
Haus der Technik e.V.
Kai Brommann
Hollestr. 1
45127 Essen
0201 18 03 251
k.brommann@hdt-essen.de
www.hdt-essen.de

(Visited 13 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert