Neuigkeiten Timeline

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 24, 2026

Ausbildungsstart 2026: Kontinuierliche Nachwuchsarbeit zeigt Wirkung

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juli 24, 2026

Übernachtungen im Bayerischen Staatsbad legen weiter zu

IT, NewMedia, Software
Juli 24, 2026

Proxmox Virtual Environment sorgt für Wirbel auf dem Virtualisierungsmarkt

Tourismus, Reisen
Juli 23, 2026

Geplante Revisionsarbeiten in der RupertusTherme

Kunst, Kultur
Juli 23, 2026

SoleKlangSommer: BLUMENCRON, KIRCHER, SCHUBERT

Medien, Kommunikation
Juli 23, 2026

Sommer-PR: Chancen in der nachrichtenarmen Zeit nutzen

Essen, Trinken
Juli 23, 2026

Elisabethen Quelle von Hassia erhält Bio-Mineralwasser-Siegel

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 23, 2026

Die weltweit einmalige Arbeitsweise von TTPCG DATING SERVICES®

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 23, 2026

Swiss Payment Forum 2026

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 23, 2026

Ihr Sehen verdient mehr als Standardlösungen.

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 23, 2026

InHalten AG: Professionelle Begleitung in Lebensübergängen, Krisen und Veränderungsprozessen

Tourismus, Reisen
Juli 23, 2026

Zwischen Jakarta und Labuan Bajo: Was Indonesien über die globale Größe von Ascott erzählt

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 23, 2026

China-Rundreise: IKARUS TOURS verbindet auf einer 19-tägigen Rundreise jahrtausendealte Kultur, spektakuläre Natur und das internationale Flair Ho

Tourismus, Reisen
Juli 23, 2026

Geburtsstätte der amerikanischen Eisenbahn in Baltimore bereitet sich auf 200-jähriges Jubiläum vor

Für Kündigungen des Arbeitsverhältnisses gilt ein strenges Schriftformerfordernis. Doch wie muss die Unterschrift beschaffen sein, um diesen Anforderungen zu genügen?

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen

Problem:

Mündliche Kündigungen, Kündigungen per Fax oder E-Mail oder SMS sind unwirksam! Doch häufig passieren auch Fehler, wenn der Arbeitgeber tatsächlich schriftlich kündigen will. Hier kommt es manchmal auf die Art und Weise der Unterschrift an.

Die Rechtsprechung:

Regelmäßig kommt es nicht darauf an, dass aus der Unterschrift allein auf die Person des Unterzeichners geschlossen werden kann. Erforderlich ist nur, dass der Unterzeichner identifiziert werden kann. Die Rechtsprechung verlangt ein, die Identität des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichnenden Schriftzug. Dieser muss individuelle und entsprechend charakteristische Merkmale aufweisen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.1.2008, NZA 2008, 521).

Fachanwaltstipp Arbeitgeber:

Im Einzelfall kann allein die Frage der Unterschrift zusätzliche Probleme im Kündigungsschutzprozess aufwerfen. Vor diesem Hintergrund sollte hierauf besondere Sorgfalt verwandt werden. Auch wer immer mit einem Strich unterschreibt, sollte bei der Unterschrift unter eine Kündigung deutlicher werden. Soweit mindestens drei Buchstaben des Namens deutlich erkennbar sind, dürfte kein Problem bestehen. Name und Funktionsbezeichnung sollten am besten unter der Unterschrift noch einmal gedruckt wiedergegeben werden.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer:

Prüfen Sie immer auch die Wirksamkeit der Unterschrift. Wer hat unterzeichnet? Genügt die Unterschrift den oben genannten Anforderungen? Unklarheiten bei der Unterschrift führen zu zusätzlichen Unsicherheiten im Kündigungsschutzprozess für den Arbeitgeber. Zusätzlich Unsicherheiten bedeuten regelmäßig eine höhere Abfindung. Die Abfindung wird nämlich bezahlt, um dem Risiko des Kündigungsprozesses aus dem Weg zu gehen. Je höher das Risiko ist, umso höher ist die Abfindung.

12.6.2013

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel.: (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel.: (0201) 4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 15 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert