Neuigkeiten Timeline

Freizeit, Buntes, Vermischtes
August 26, 2026

Neuerscheinung „Der erste Gedanke“

Medizin, Gesundheit, Wellness
August 25, 2026

myProtectify auf den Verpackungen von IDEE-Kaffee

Bildung, Karriere, Schulungen
August 25, 2026

Workshoptage Yoga und Psychologie

Kunst, Kultur
August 25, 2026

Jubiläum und Festkonzert Förderverein Musentempel Karlsruhe e.V.

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 25, 2026

Golf & Meer – das schwimmende Luxushotel bringt Golfer zu besonderen Plätzen

Wissenschaft, Forschung, Technik
August 25, 2026

Von der AI-Entwicklung zur Anwendung: Wie dcyphr.® Künstliche Intelligenz in Unternehmen bringt

Internet, Ecommerce
August 25, 2026

Softengine übernimmt VendingERP von B.I.T. Soft und stärkt Branchenkompetenz im Automatenmarkt

IT, NewMedia, Software
August 25, 2026

Service wie im Luxushotel – vom IT’ler

Medizin, Gesundheit, Wellness
August 25, 2026

Stress im Alltag: Warum kurze Impulse helfen können

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 25, 2026

Ohne Industrie fehlt hier was: Regionale Unternehmen zeigen, wie sie Transformation gestalten

Kunst, Kultur
August 25, 2026

Felsmoscheen von Mangghystau: Kasachstans spirituelle Schätze werden UNESCO-Weltkulturerbe

Auto, Verkehr
August 25, 2026

escar Europe 2026: Weltweit führende Konferenz für Fahrzeug-Cybersicherheit stellt Programm-Schwerpunkte vor

Sport, Events
August 25, 2026

57. Bergrennen Eichenbühl am 12./13. September 2026

Politik, Recht, Gesellschaft
August 25, 2026

Berufung: Anwaltswechsel nach erster Instanz

Fristlose Kündigung wegen Mietrückstand? Antwort vom Fachanwalt!

Fristlose Kündigung wegen Mietrückstand? Antwort vom Fachanwalt!

Erhielten Sie eine fristlose Kündigung wegen Mietrückstand? Rufen Sie mich an unter 04121 – 830390. (Bildquelle: © stadtratte / panthermedia.net)

Fristlose Kündigung wegen Mietrückstand: Muss ein Mieter trotzdem ausziehen, obwohl er nach der Kündigung den Rückstand vollständig ausgleicht? Diese Frage hatte zuletzt der Bundesgerichtshof zu entscheiden (VIII ZR 261/17).

Der Mieter hatte zwei Monatsmieten nicht gezahlt. Daraufhin schrieb ihm der Vermieter eine fristlose Kündigung mit dem Zusatz, dass er hilfsweise das Mietverhältnis fristgerecht kündigen will. Der Mieter wusste um seine gesetzliche Möglichkeit die fristlose Kündigung abzuwenden für den Fall, dass er den Mietrückstand zeitnah vollständig ausgleicht (§ 569 Abs. 3 BGB).

Schließlich zahlte er die Beträge nach und hoffte so in der Wohnung bleiben zu können. Der Vermieter seinerseits pochte auf die hilfsweise fristgerechte Kündigung. Zwar sei die fristlose Kündigung durch die Bezahlung der Miete hinfällig geworden. Die hilfsweise ausgesprochene Kündigung mit entsprechender Frist habe aber bestand.

Vertragsverletzung durch Nichtzahlung

Der Bundesgerichtshof gab dem Vermieter Recht. Die nachträgliche Bezahlung der Miete bringt zwar die fristlose Kündigung zu Fall. Die hilfsweise ausgesprochene Kündigung mit Frist dagegen bleibt bestehen. Schließlich habe der Mieter durch seine Nichtzahlung eine erhebliche Vertragsverletzung begangen.

Schlussendlich musste der Mieter nach Ablauf seiner ordentlichen Frist (abhängig von der Mietlaufzeit) ausziehen. Lediglich der sofortige Auszug war verhindert worden. Dieses Urteil zeigt wie wichtig die pünktliche und vollständige Zahlung der Miete für den Mieter ist, zumal ein Vermieter vor Ausspruch der Kündigung keine Mahnung verschicken muss.

Verpasst es der Mieter also auch nur zwei Monate die Mieten zu bezahlen, muss er mit dem Verlust seiner Wohnung rechnen.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema „Kündigung wegen Mietrückstand“ oder benötigen Sie zu einem anderen Thema die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Mietrecht? Rufen Sie mich an unter 0 41 21 – 83 03 90 oder schreiben Sie eine Nachricht an info@kanzlei-hundertmark.de. Ich berate Sie gern!

Quelle: https://kanzlei-hundertmark.de/fristlose-kuendigung-wegen-mietrueckstand/

Kanzlei Hundertmark
Ramskamp 58a, 25337 Elmshorn

Telefon: 04121 – 830 39 0
Fax: 04121 – 830 39 39

E-Mail: info@kanzlei-hundertmark.de
Web: https://kanzlei-hundertmark.de/

Standort und Kontaktdaten: https://jm1.eu/anwalthundertmarkmaps
Öffnungszeiten: Montag – Freitag: 8 – 17 Uhr, sowie nach Vereinbarung

Herr Hajo Hundertmark berät und betreut Sie als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Mietrecht in Elmshorn.

Kontakt
Kanzlei Hundertmark
Hajo Hundertmark
Ramskamp 58a
25337 Elmshorn
04121 – 830 39 0
04121 – 830 39 39
info@kanzlei-hundertmark.de
https://kanzlei-hundertmark.de/

(Visited 55 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert