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Fristen für die Nebenkostenabrechnung – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Experten der ERGO Group informieren

Fristen für die Nebenkostenabrechnung - Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Mieter müssen sich für die Zahlung der Nebenkosten an Fristen halten. (Bildquelle: ERGO Group)

Timo W. aus Würzburg:
Ich bin bei meinen Eltern ausgezogen und werde in diesem Jahr zum ersten Mal selbst eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Gibt es Fristen, an die ich mich zum Beispiel bei Nachzahlungen halten muss?

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Wann Mieter ihre jährliche Nebenkostenabrechnung erhalten, ist sehr unterschiedlich. Vermieter müssen sie ihren Mietern lediglich innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Beendigung des Abrechnungszeitraums zukommen lassen. Halten sie sich nicht daran, müssen Mieter nicht nachzahlen. Ihr Recht auf eine Abrechnung und auf die Auszahlung eines möglichen Guthabens behalten sie jedoch trotzdem. Nach Erhalt sollten Mieter die Abrechnung so schnell wie möglich öffnen und prüfen. Denn eine Nachzahlung müssen sie in der Regel innerhalb von 30 Tagen begleichen. Die gleiche Frist gilt auch für Vermieter bei der Auszahlung eines Guthabens. Außerdem können Nebenkostenabrechnungen durchaus fehlerhaft sein. Ist zum Beispiel eine formelle Angabe wie der Abrechnungszeitraum nicht angegeben oder nicht korrekt oder ist der Verteilerschlüssel nicht erklärt, haben Mieter zwölf Monate Zeit, Widerspruch einzulegen. Wichtig: Für Nachzahlungen gilt dennoch die dreißigtägige Frist. Mieter, die Fehler in der Abrechnung vermuten, sollten diese zwar bezahlen – aber unter Vorbehalt. Empfinden Mieter zum Beispiel die Kosten für die Hausreinigung als ungewöhnlich hoch, haben sie zudem die Möglichkeit, bei ihrem Vermieter eine Einsicht in die Belege einzufordern, auf denen die Abrechnung basiert. Bei Problemen oder Unstimmigkeiten ist es ratsam, zunächst das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, um die Angelegenheit zu klären.
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Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

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Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in über 25 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der ERGO Group AG steuern mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management AG vier separate Einheiten die Geschäfte und Aktivitäten der ERGO Group. In diesen sind jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen gebündelt. Rund 38.700 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2022 nahm ERGO über 20 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Netto-Versicherungsleistungen in Höhe von rund 15 Milliarden Euro.
ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.

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Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40198 Düsseldorf
0211 477-2980
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