Jetzt schnell sein lohnt sich!
Beim Kauf eines neuen E-Autos erhielten bislang viele einen Umweltbonus. Zum 1. September ist der Kreis der Förderberechtigten für den Umweltbonus auf Privatleute beschränkt worden. Zudem stehen zum 1. Januar 2024 Änderungen bei der Höhe und Bezugsgrundlage der Umweltprämie an, die Verbraucher schlechter stellen. Die maximale Umweltprämie für Neufahrzeuge wird von 6.750 auf 4.500 Euro reduziert. Weiterhin wird der maximale Nettolistenpreis im neuen Jahr von 65.000 Euro auf 45.000 Euro als Anspruchsgrundlage für die Prämie gesenkt. Wer damit liebäugelt, sich ein E-Auto anzuschaffen, sollte dies nicht nur noch in diesem Jahr tun, sondern so schnell wie möglich. Dafür gibt es mehrere Argumente.
Seit wenigen Wochen gelten neue, stark eingeschränkte Förderrichtlinien. Nur mehr Privatpersonen ist die Umweltprämie vorbehalten. Vom Förder-Aus sind somit Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Organisationen betroffen. Auch gewerbliches Leasing oder Mitarbeiterleasing ist damit aus der Förderung gefallen. Bei privatem Leasing ist ein Antrag noch zulässig, sofern das Fahrzeug nicht gewerblich oder beruflich genutzt wird. In der Konsequenz zeigt sich der Monat September im Hinblick auf die Neuzulassungen von E-Autos laut AUTO BILD als der bisher zweitschwächste Monat in diesem Jahr.
Wie setzt sich die Kaufprämie zusammen?
Bis Ende des Jahres gibt es beim Kauf eines Neuwagens noch 4.500 Euro vom Staat und die Hälfte in Höhe von 2.250 Euro vom Hersteller dazu, wenn der Nettolistenpreis maximal 40.000 Euro beträgt. Gerechnet wird laut Bundeswirtschaftsamt (BAFA) mit dem Nettolistenpreis des jeweiligen Basismodells. Darüber hinaus gibt es bis zu einem Nettolistenpreis von 65.000 Euro derzeit noch 3.000 an staatlicher Prämie und 1.500 Euro vom Kfz-Hersteller. Da der Herstelleranteil vom Nettopreis sofort abgezogen wird, führt das gleichzeitig zu einer Einsparung bei der Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf den Kaufpreis, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Zudem sei erwähnt, dass reine E-Autos bis Ende 2030 gänzlich von der Kfz-Steuer befreit sind und anschließend verglichen mit Verbrenner-Modellen nur hälftig besteuert werden.
Beim Leasing ist die Prämie nach der Laufzeit gestaffelt. Die volle Prämie von 4.500 Euro gibt es für Neuwagen-Verträge ab 24 Monaten, eine reduzierte Prämie von 2.250 Euro ab 12 Monaten Laufzeit. Auch beim Kauf oder Leasing eines gebrauchten E-Fahrzeugs kann unter Umständen die Umweltprämie mitgenommen werden. Grundvoraussetzung ist aber, dass der Umweltbonus für dieses Fahrzeug von den Vorbesitzern noch nicht einkassiert wurde. Weiterhin muss das E-Auto über einen gewerblichen Fahrzeughandel bezogen werden und darf nicht länger als ein Jahr zugelassen sein und eine max. Fahrleistung von 15.000 Kilometer nicht überschreiten.
Gemäß der Neuregelung erhalten Fahrzeuge ab dem Jahr 2024 ab einem Nettolistenpreis von 45.000 Euro überhaupt keine Förderung mehr. Auch wird die aus Steuergeldern staatlich finanzierte Kaufprämie von 4.500 auf 3.000 Euro gesenkt. Somit reduziert sich auch die 50-Prozent-Zulage der Hersteller. Jedoch sagen einige Hersteller weiterhin von sich aus die volle oder eine höhere Herstellerprämie zu. Finanziell rentabler ist allerdings eine Liefergarantie, die die Neuzulassung noch in diesem Jahr garantiert.
Schnell sein kann sich lohnen
Angesichts der langen Lieferzeiten könnte es nämlich passieren, dass ein in diesem Jahr gekauftes Auto erst 2024 ausgeliefert wird. Und das wirkt sich auf die Förderung negativ aus. Denn der Antrag auf die Umweltprämie kann erst nach der Zulassung des Kfz gestellt werden. Es gelten dann die jeweils gültigen Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Einen Vertrauensschutz mit Berufung auf den Kaufzeitpunkt gibt es leider nicht. Konkret bedeutet das, dass aufgrund der Lieferzeiten für ein in diesem Jahr bestelltes E-Auto die Fördersumme von 6.750 Euro auf 4.500 Euro sinken kann.
Weiterhin besteht die Gefahr, dass der Fördertopf 2024 ausgeschöpft ist. Ist er leer, gibt es nach derzeitigem Stand keine Prämie mehr. 2023 waren ursprünglich 2,1 Milliarden Euro im Fördertopf, die dann auf 2,5 Milliarden aufgestockt wurden. Für 2024 hat Wirtschaftsminister Habeck nur noch 1,3 Milliarden an Fördermitteln vorgesehen. Da die Umweltprämie nach dem Windhund-Verfahren zugeteilt wird, lohnt sich Schnelligkeit auch in dieser Hinsicht. Der Antrag kann übrigens ausschließlich online beim BAFA von Fahrzeughaltern oder Leasingnehmern gestellt werden.
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