Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

Fluggesellschaften schulden Passagieren Milliarden

Fluggesellschaften schulden Passagieren Milliarden

Reisenden wird von den Fluggastrechts-Spezialisten weltweit geraten, zu überprüfen, ob ihre Fluggesellschaft ihnen doch noch etwas Geld schuldet. EU-Recht definiert die Entschädigung, die einem Fluggast bei Flugverspätungen zusteht ganz genau, doch viele Passagiere fordern ihre Rechte nicht ein.

Bei Flugverspätungen von über drei Stunden, haben Fluggäste das Recht auf bis zu 600 Euro Entschädigung pro Person. Dies gilt allerdings nicht bei Verspätungen, die durch außergewöhnliche Umstände verursacht werden und außerhalb des Machtbereiches der Fluggesellschaft liegen.

Die EU Fluggastrecht-Verordnung findet Anwendung auf allen Flügen mit Abflug oder Ankunft in die EU und auf Flügen die von europäischen Fluggesellschaften durchgeführt werden.

Nur zwei Prozent aller Passagiere, die in den letzten zehn Jahren von Flugverspätungen oder Annullierungen betroffen waren, verlangten Kompensation. Einem Bericht dem Service für Fluggastrechte claimflights.de zufolge, haben Passagiere Ansprüche im Wert von ca. 4 Milliarden Euro nicht geltend gemacht. Das bedeutet aber nicht unbedingt, dass das Geld unwiederbringlich verloren ist.

Ein Beispiel: eine Klage gegen Jet2.com. Die Klage, die auf einem Flug im Jahr 2011 basierte wurde vom Fluggast Mr. Ronald Huzar erhoben. Obwohl die Fluggesellschaft argumentierte, dass der technische Defekt unvorhersehbar war, entschied das Gericht nach dreijähriger Rechtstreit zu Gunsten des Klägers.

Die Fluggesellschaft Monarch“ erklärte, dass eine Flugverspätung von 24 Stunden auf einen Riss in der Windschutzscheibe zurückzuführen war. Diese Behauptung konnte die Airline vor Gericht nicht nachweisen. Folglich wurde dem Kläger eine Entschädigung in Höhe von 3.200 Britische Pfund zugesprochen.

Einem Bericht der Londoner „Observer“ zufolge, haben sich Berufungsverfahren in Sachen Flugverspätungsklagen im letzten Jahr vervierfacht. Der Zivilluftfahrtbehörde sind 23,440 Forderungen zugegangen, wovon ca. 40 Prozent zu Gunsten von Passagieren entschieden wurden. Die Behörde zählte nur ein Jahr zuvor lediglich ca. 6000 eingegangene Forderungen.

Um ihre Ansprüche geltend zu machen, können Passagiere bei entsprechendem Service für Fluggastrechte (hier wird bei Erfolg i.d.R. eine Gebühr von ca. ein Viertel der Streitsumme fällig), ihre Forderungen einreichen. Ein solcher Service für Fluggastrechte, von dem auch die Recherche betrieben wird, ist ClaimFlights. ClaimFlights berechnet lediglich 22,5% netto der Streitsumme und ist somit günstiger als weitere Services für Fluggastrechte (ein Preisvergleich über die üblichen Anbieter findet sich unter: https://www.claimflights.de/preisübersicht-deutschland).

Lisa Bartel von ClaimFlights GmbH erklärte weiter, „Wir haben eine kontinuierliche und bewusste Missachtung der Rechte von Fluggästen festgestellt, die eine Auszahlung von mehreren Hundert Euro an Passagiere weltweit zufolge haben könnte“.

Claim Flights, die Gesellschaft, die Passagieren zu Ihrem Recht bei verspäteten Flügen verhilft.

Kontakt
Claim Flights GmbH
Lisa Bartel
Galileistraße 82
53177 Bonn
+49 (0) 228 9293 9029
pr@claimflights.de
http://www.claimflights.de

(Visited 22 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert