Neuigkeiten Timeline

Umwelt, Energie
November 4, 2026

Elbwald-Rodung: Warum schaut der Hamburger Senat zu, wie die grüne Lunge im Hafen stirbt?

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
November 4, 2026

Minijob-Grenze 2027: 633 Euro – was Arbeitgeber jetzt ändern müssen

Handel, Dienstleistungen
November 4, 2026

Aufträge ohne Provision: Was Handwerkerportale 2027 wirklich kosten

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
November 4, 2026

E-Rechnung 2027: Wer jetzt umstellen muss und wer noch Zeit hat

IT, NewMedia, Software
November 4, 2026

IDC Worldwide Device Vulnerability and Exposure Management Market Shares: Tenable belegt zum achten Mal in Folge Platz 1

IT, NewMedia, Software
November 4, 2026

OpenCloud wird Teil der European Open Science Cloud

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
November 4, 2026

Rockstone News – Homerun Resources: Brasiliens Silica Valley im Wandel – ein neuer Aufbruch in Santa Maria Eterna

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
November 4, 2026

Digitaler Euro vor dem Durchbruch: Europas Einzelhandel steht vor einem historischen Umbruch – Bitlance Group könnte zu den großen Profiteuren zählen

Auto, Verkehr
November 4, 2026

E-Dienstwagen: MOBIKO automatisiert die Heimladeabrechnung

Garten, Bauen, Wohnen
November 4, 2026

Küchentrends 2027: Die neue Küche wird ruhiger – und gleichzeitig mutiger

IT, NewMedia, Software
November 4, 2026

Hyland for Microsoft Teams bringt zentral verwaltete Unternehmensinhalte direkt in Microsoft Teams

IT, NewMedia, Software
November 4, 2026

Initiative Cloud Services Made in Germany: Neue Ausgabe der Schriftenreihe – Stand Oktober 2026 – verfügbar

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
November 4, 2026

Alvarez & Marsal Wettbewerbsindex 2026 Branchenfokus Konsumgüter: Konsumgüterindustrie führt Wettbewerbsindex an

IT, NewMedia, Software
November 4, 2026

KI im Recruiting: STAFF UNITE verbindet ATS, CRM und intelligentes Kandidatenmatching in einer Lösung

Fluggastrechte bei Überbuchung

ARAG Experten erläutern, was Passagiere wissen sollten

Fluggastrechte bei Überbuchung

Einmal mehr machte die amerikanische Fluggesellschaft United Airlines mit dem gewaltsamen Rauswurf eines Passagiers Negativschlagzeilen. Zu dem handgreiflichen Zwischenfall kam es, weil der Flug überbucht war – eindeutig ein Fehler der Airline. ARAG Experten geben Auskunft über die Rechte von Fluggästen und wann die Fluggesellschaft den Transport verweigern darf.

Überbuchte Flüge
Überbuchte Flüge sind auch bei deutschen Airlines nicht ausgeschlossen. Entweder versagt bei der Belegung der Sitzplätze die EDV oder die Airline wollte sich vor sogenannten No-Shows, also Kunden, die trotz Reservierung nicht auftauchen, schützen. Das passiert in der Regel, indem sie einen gewissen Prozentsatz an Sitzen mehrfach besetzen. Erscheinen aber dann kurz vor Abflug wirklich alle, die reserviert haben, gibt es am Check-in-Schalter lange Gesichter. Bei der Lufthansa passiert das zwar nur rund jedem tausendsten Passagier. Wer deshalb am Boden bleiben muss, ist aber trotzdem der Dumme.

Fluggäste können abgewiesen werden…
…auch, wenn sie ein gültiges Ticket in Händen halten. Dass sich ein Vorfall wie bei United Airlines auch in Deutschland ereignet, ist jedoch sehr unwahrscheinlich. Das Bodenpersonal weiß in der Regel schon bei der Sitzplatzzuweisung, dass der Flug überbucht ist und nicht alle Passagiere mitfliegen können. Wer dann als letztes eincheckt oder ans Gate kommt, wird nicht mitgenommen, denn die Sicherheit geht vor – egal ob Linien- oder Charterflug. Fluggäste, die am Boden bleiben müssen, haben bei einer Überbuchung aber nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung, vorausgesetzt, sie fliegen von einem EU-Flughafen oder mit einer EU-Airline aus einem Drittland in die EU zurück.

Zurückgelassene Passagiere erhalten finanziellen Ausgleich
Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke: Für die Kurzstrecke (bis zu 1.500 km) gibt es 250 Euro, für die Mittelstrecke (bis 3.500 km beziehungsweise innerhalb der Europäischen Gemeinschaft) 400 Euro und für die Fernstrecke beziehungsweise für Flüge außerhalb der EU 600 Euro.

Beförderungsanspruch bleibt bestehen
Die Fluggäste des überbuchten Fluges können auf den nächsten Flug ausweichen. Bei den entstehenden Wartezeiten haben sie Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen, also auf Verpflegung, kostenlose Telefonate und ggf. auch auf eine Übernachtung. Diese Leistungen sind abhängig von der Dauer der Verspätung. Bei Nichtbeförderung oder einem um mehr als fünf Stunden verspäteten Abflug haben Reisende außerdem das Recht auf eine anderweitige Beförderung zum Zielort. Alternativ können sie sich auch für eine Erstattung des Ticketpreises entscheiden, werden dann aber von der Airline nicht weiter betreut.

Download des Textes:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

(Visited 39 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert