Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

Fiskus zahlt Betriebsausflug auf den Weihnachtsmarkt

Fiskus zahlt Betriebsausflug auf den Weihnachtsmarkt

Mit den Kolleg:innen auf den Christkindlmarkt gehen (Bildquelle: paul prescott/stock.adobe.com)

In den vergangenen Jahren gab es eine große Flaute. Viele betriebliche Weihnachtsfeiern und insbesondere die Besuche von Christkindlmärkten mussten pandemiebedingt ausfallen. Umso mehr freuen sich viele Angestellte in diesem Jahr darauf, endlich wieder mit ihren Kollegen ausgelassen feiern zu können und gemeinsam Weihnachtsstimmung zu inhalieren, den Duft von Glühwein, Bratwürsten, Maroni und allerlei Süßem vor Augen. Untermalt von festlichen Klängen, die durch das Stimmengewirr zwischen den Buden durchdringen. Da kommt es gut an, wenn Vorgesetzte ihre Mitarbeitenden auf einen Besuch eines Christkindl- oder Weihnachtsmarktes einladen, zumal sie dem Fiskus hinterher die Rechnung überlassen können.

Betriebsausgaben sind komplett absetzbar

Unterstützt die Firma solche Gaumenfreuden und genehmigt einen Ausflug auf den Weihnachtsmarkt, zählen alle Ausgaben des Vorgesetzten für sich und sein Team zu den Betriebsausgaben. Für jeden Mitarbeitenden können bis zu 110 Euro ausgegeben werden. Da ist vielleicht sogar das eine oder andere handwerkliche Weihnachtspräsent drin. Führungskräften werden die Auslagen gegen Vorlage der Quittungen von der Buchhaltung der Firma normalerweise vollständig erstattet. Und das Unternehmen kann alle Kosten in vollem Umfang steuerlich ansetzen. Wenn man für die Kosten des Vergnügens nicht selbst aufkommen muss, macht das Feiern mit den Kollegen außerhalb der Büroräume und Betriebshallen gleich dreimal so viel Spaß. Auch für die Stimmung im Team und den Zusammenhalt in der Firma ist ein solcher Ausflug viel wert.

Werbungskosten mindern die Steuerlast

Sofern das Unternehmen nicht hinter der Idee steht, die Mitarbeitenden auf den Weihnachtsmarkt einzuladen, gibt es noch eine andere Möglichkeit, kostengünstig einen Christkindlmarkt im Kollegenkreis zu besuchen und ein wenig zu schlemmen. Gibt die Führungskraft nämlich ihren Mitarbeitenden in der Abteilung etwas aus, kann sie das bei ihrer persönlichen Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Denn die Ausgaben für Bratwurstsemmeln, Punsch, glasierte Äpfel und Schaumwaffeln sind eindeutig beruflich veranlasst. So kann die Chefin bzw. der Chef zumindest ihre bzw. seine Steuerlast entsprechend dem persönlichen Steuersatz reduzieren und hatte hoffentlich Spaß dabei.

Allerdings stellt das Finanzamt bei beiden Varianten ein paar Anforderungen, damit der Abzug genehmigt wird. Es fordert eine Liste mit den Namen aller Teilnehmer, dem Ort der Bewirtung, das Bewirtungsdatum und die Nennung des Anlasses. Hier genügt z.B. das Stichwort abteilungsinterne Weihnachtsfeier oder Teambuilding-Maßnahme. Der Liste sind alle Rechnungen von Ess- und Getränkeständen beizulegen.

www.lohi.de/steuertipps (http://www.lohi.de/steuertipps.html)

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Firmenkontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Tobias Gerauer
Riesstr. 17
80992 München
089 27813178
info@lohi.de
www.lohi.de

Pressekontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 503147
presse@lohi.de
www.lohi.de

(Visited 35 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert