Neuigkeiten Timeline

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 3, 2026

BusinessCode reduziert Aufwand bei Ausschreibungen deutlich

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 3, 2026

Sommerferien zu kurz für großes Fernweh?

Handel, Dienstleistungen
Juni 3, 2026

Lokaler Supermarkt plus(!) digitaler Warenkorb: Shopnow24 startet Pilotprojekt in Bergisch Gladbach und Koblenz

Auto, Verkehr
Juni 3, 2026

Construction Komplete: NavVis unterstützt Flughafen München mit Dynamic Laserscanning beim Bau des Terminal 1-Pier

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 3, 2026

Nordstern gesucht: Warum Vision wieder zählt

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

DBR77 stellt das erste europäische Large Language Model für industrielle Entscheidungen vor

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

AI-SECURITY-REPORT 2026: MICROSOFT-365-NUTZUNG IM BLINDFLUG

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 3, 2026

Qualitätskontrolle im Wandel: Exponat zeigt menschzentrierte KI in der Praxis

Immobilien
Juni 3, 2026

Planon in Microsoft Places integriert zur Optimierung von Flächen und Workplace Management

Immobilien
Juni 3, 2026

Zukunft der Immobilienverwaltung: BVI richtet Digital-Event WEG.SMART neu aus

Immobilien
Juni 3, 2026

Lebensmittelmarkt Immobilien Makler

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 3, 2026

Parasoft beseitigt Abhängigkeitsengpässe bei Softwarebereitstellung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 3, 2026

TGI AG Investieren in Gold: FMA – Anordnung gegen die TGI AG – fachanwaltliche Vertretung – Rückabwicklung der Goldmodelle

Immobilien
Juni 3, 2026

Supermarkt Immobilien Makler: Holger Ballwanz Immobilien

FG Rheinland-Pfalz: Wertlose Aktien können steuerlich als Verlust berücksichtigt werden

FG Rheinland-Pfalz: Wertlose Aktien können steuerlich als Verlust berücksichtigt werden

FG Rheinland-Pfalz: Wertlose Aktien können steuerlich als Verlust berücksichtigt werden

Werden Aktien wertlos und von der Bank ersatzlos ausgebucht, können die Verluste steuerlich geltend gemacht werden. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az.: 2 K 1952/16).

Werden Aktien mit Verlust verkauft, können diese Verluste steuerlich berücksichtigt werden. Allerdings tun sich Finanzämter häufig schwer auch dann Verluste zu berücksichtigen, wenn die Aktien schlicht und einfach wertlos geworden sind und von der depotführenden Bank ersatzlos ausgebucht werden. Dies begründen die Finanzämter damit, dass eine schlichte Ausbuchung keine Veräußerung sei und ein Verlust daher nicht berücksichtigt werden könnte.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat nun mit Urteil vom 12. Dezember 2018 allerdings entschieden, dass die ersatzlose Ausbuchung endgültig wertlos gewordener Aktien als Verlust aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen sind, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Allerdings hat das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

In dem zu Grunde liegenden Fall war eine Aktiengesellschaft in die Insolvenz gerutscht und die Aktien des Klägers waren dadurch wertlos geworden. Nach der Liquidation der Gesellschaft buchte die depotführende Bank die wertlosen Aktien ersatzlos aus. Es war klar, dass der Kläger keine Zahlungen mehr zu erwarten hatte. Dennoch wollte das Finanzamt die Verluste nicht steuerlich anerkennen, weil der Anleger die Aktien schließlich nicht – wie notwendig – verkauft habe.

Die Klage vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte jedoch Erfolg. Das FG entschied, dass die Verluste entsprechend einer Veräußerung steuerlich zu berücksichtigen seien. Durch die ersatzlose Ausbuchung der Aktien habe der Kläger einen endgültigen Vermögensverlust erlitten. Nach Auffassung des Gerichts gebe es keine Gründe, den Untergang einer Aktie anders zu bewerten als den einer sonstigen Kapitalforderung oder Darlehensforderung.

Der Bundesfinanzhof hat bereits mit Urteil vom 24. Oktober 2017 entschieden, dass nach der Einführung der Abgeltungssteuer der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung, z.B. aus einem privaten Darlehen, einen steuerlich anzuerkennenden Verlust in der privaten Vermögensphäre darstellt (Az.: VIII R 13/15). Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz ist dieser Rechtsprechung nun gefolgt.

Im Steuerstreit mit den Finanzbehörden können im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/steuerstreit.html

GRP Rainer Rechtsanwälte www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Private Clients. GRP Rainer Rechtsanwälte befinden sich in Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Firmenkontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221-27 22 75-0
+49 221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221-27 22 75-0
+49 221-27 22 75-24
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 23 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert