Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

FG Münster zur Besteuerung von Einkünften aus Drittstaaten

FG Münster zur Besteuerung von Einkünften aus Drittstaaten

FG Münster zur Besteuerung von Einkünften aus Drittstaaten

Einkünfte, die in Drittstaaten erzielt werden, können nicht ohne Rücksicht auf die Regelungen des DBA mit dem Quellenstaat besteuert werden. Das hat das Finanzgericht Münster aktuell entschieden.

Wohnsitz und Arbeitsort müssen nicht immer im selben Staat liegen. Das hat auch Auswirkungen auf die Besteuerung der Einkünfte. Unübersichtlich wird es, wenn ein Drittstaat hinzukommt, in dem die Einkünfte erzielt werden. Das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte kann nicht ohne Rücksicht auf die Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit dem Drittstaat ausgeübt werden, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Das hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 1. Juli 2018 entschieden (Az.: 1 K 42/18 E).

In dem Fall vor dem FG Münster wohnte der Kläger mit seiner Frau hauptsächlich in Deutschland. Er arbeitete in der Schweiz und hatte noch eine Zweitwohnung in Frankreich, von der er zu seinem Arbeitsplatz fuhr. Zwischen allen drei Staaten bestehen Doppelbesteuerungsabkommen. Die Frage war, welcher Staat den Arbeitslohn des Klägers besteuert.

Die Schweiz besteuerte den Lohn des Mannes aufgrund der Grenzgängerregelung im DBA mit Frankreich nicht. Der Kläger betrachtete seinen Lohn in Deutschland als steuerfrei. Das zuständige Finanzamt sah das allerdings anders und zog den Arbeitslohn als Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Einkommensteuer heran.

Die dagegen erhobene Klage des Mannes hatte Erfolg. Das FG Münster entschied, dass die innerstaatlichen Rückfallklausel des § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EstG nicht angewandt werden könne, da Einkünfte, die in der Schweiz erzielt werden, dort beschränkt steuerpflichtig sind. Dass die Schweiz dieses Besteuerungsrecht aufgrund des DBA mit Frankreich an Frankreich abgetreten hat, erfülle nicht die Voraussetzungen für die Rückfallklausel.

Ein Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn im Verhältnis zu Frankreich könne Deutschland wiederum nicht ohne Rücksicht auf das mit der Schweiz abgeschlossene DBA ausüben. Demnach habe die Schweiz das Besteuerungsrecht für den in der Schweiz erzielten Arbeitslohn. Deutschland könne dann gegenüber Frankreich kein Besteuerungsrecht für Drittstaateneinkünfte geltend machen.

Bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden können im internationalen Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/internationales-steuerrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 40 times, 2 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert