Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

FG Düsseldorf: Keine Verlustberechnungsbeschränkung bei endgültiger Abwicklungsbesteuerung

FG Düsseldorf: Keine Verlustberechnungsbeschränkung bei endgültiger Abwicklungsbesteuerung

FG Düsseldorf: Keine Verlustberechnungsbeschränkung bei endgültiger Abwicklungsbesteuerung

Nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens hat eine Verrechnung von Gewinnen und Verlusten des gesamten Liquidationszeitraumes ohne Berücksichtigung der Verlustverrechnungsbeschränkung zu erfolgen.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 18. September 2018 entschieden, dass nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens Zwischenveranlagungen aufzuheben sind und eine Verrechnung von Gewinnen und Verlusten des gesamten Liquidationszeitraumes ohne Berücksichtigung der Verlustverrechnungsbeschränkung nach der sog. Mindestbesteuerung zu erfolgen hat (Az.: 6 K 454/15 K). Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung dieser Entscheidung hat das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Vor dem FG Düsseldorf ging es um die Klage eines Insolvenzverwalters einer GmbH. Über die Gesellschaft war das Insolvenzverfahren 2003 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter hatte die Schlussbilanz 2015 erstellt und 2017 wurde das Insolvenzverfahren aufgehoben. Das Finanzamt hatte zunächst die Körperschaftssteuer für den Veranlagungszeitraum 2003 bis 2005 festgesetzt und berücksichtigte dabei den Grundabzugsbetrag in Höhe von 1 Million Euro nach der Mindestbesteuerung nur einmal. Für die Folgejahre setzte das Finanzamt die Körperschaftssteuer jährlich fest. Der Insolvenzverwalter beantragte 2018 die Aufhebung der Veranlagungen und den Erlass eines Körperschaftssteuerbescheids für den Abwicklungszeitraum von 2003 bis 2015. Dabei sollte die Steuer ohne die Mindestbesteuerungsregelung berechnet werden. Das Finanzamt lehnte ab.

Das Finanzgericht Düsseldorf entschied jedoch anders. Es kam zu der Überzeugung, dass es sich bei den vorliegenden Veranlagungen nur um vorläufige Zwischenveranlagungen handele. Diese seien am Ende des Abwicklungszeitraums durch einen Bescheid zu ersetzen. Gewinne und Verluste müssten dabei für den gesamten Abwicklungszeitraum berechnet werden. Der Gesetzgeber habe die Bestimmung der Länge der Besteuerungszeiträume im Liquidationsfall zwar der Finanzverwaltung überlassen. Würden die Veranlagungen nun aber als endgültig verstanden, führe dies in der Konsequenz dazu, dass auch die Höhe der entstehenden Steuern im Ermessen der Finanzverwaltung liege. Das sei mit dem Grundsatz der leistungsgerechten Besteuerung unvereinbar, führte das Finanzgericht aus.

Bei einer endgültigen Abwicklungsbesteuerung sei die Mindestbesteuerungsregel verfassungskonform auszulegen. Dabei müsse sie um das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal ergänzt werden, dass die Mindestbesteuerung nur eingreife, wenn sie keine definitive Besteuerung auslöst. Denn durch die Mindestbesteuerung sollen keine Verluste endgültig verloren gehen.

Im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte können bei Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/steuerstreit.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 21 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert